Übermitteln Finanzdienstleister meine Kontodaten auch an die BaFin oder an das Bundeszentralamt für Steuern?
Es gibt ja mittlerweile viele E-Geld Konten und Online Finanzdienstleister die teilweise auch im Ausland sitzen und eine ausländische Iban zur Verfügung stellen. Die sehen sich selber nicht als reguläre Bank.
Werden wenn man bei solch einem ausländischen online Finanzdienstleister ein Konto eröffnet, z.b bei Wise oder Revolut oder Monese, werden die Kontodaten bei Kontoeröffnung der deutschen Bankenaufsicht oder das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt oder ist das nur bei normalen gängigen Girokonten so ?
Ps. Bitte nur kompetente Antworten. Blöde Kommentare Bitte sparen. Ich Frage nicht für mich sondern da ich gerade eine Diskussion diesbezüglich mit meinem Kollegen hatte !
3 Antworten
BaFin und BZSt dürfen in berechtigten Fällen auf die Kontostammdaten deutscher Kreditinstitute zugreifen. Das heißt, weder BaFin noch BZSt haben eine eigene Datenbank, sondern fragen die Banken ab. (Kontenabrufverfahren)
Ob auch andere als deutsche Institute bzw. Institute mit einer Niederlassung in D davon betroffen sind, wäre in Erfahrung zu bringen.
#BaFin # Kreditwesengesetz
Die Datenbank hat jeweils das entsprechende Institut und BaFin bzw. BZSt greifen darauf zu, wie ich oben schon schrieb. § 24c KWG
Es ist keineswegs so, dass sämtliche Behörden Zugriff auf diese Kontoinformationen haben. Das Meldeamt dürfte sich dafür überhaupt nicht interessieren. Das Finanzamt hingegen schon und dieses darf entsprechende Anfragen auch über das BZSt stellen.
Ich habe für Dich herausgefunden, dass es bei der BaFin eine Datenbank über die von ihr überwachten Institute gibt https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html;jsessionid=A6B9A96A47270444D9E71F72755EB1F2.2_cid503
Hier ist auch beschrieben, dass Institute aus dem europäischen Wirtschaftsraum sich lediglich anmelden müssen - demnach dürfte das KWG für diese auch gelten.
Wenn man online Geschäfte mit irgendeinem ggf. dubiosen Institut aus sonstwo macht, wird dieses sich nicht zwingend an die hier geltenden Bestimmungen halten. Da ist ja dann ohnehin fraglich, auf welchem Territorium diese Geschäfte abgewickelt werden bzw. gelten die üblichen Vorstellungen nicht. Da gibt es natürlich auch keinen Datenaustausch mit deutschen Behörden.
In dieser Datenbank ist selbst Paypal hinterlegt, das heißt die können sogar rausfinden dass man Paypalnutzer ist ? Das wäre mir neu. Dachte immer Paypal wäre garkein Bankinstitut !
man lernt nie aus...
> Dachte immer Paypal wäre garkein Bankinstitut !
Doch, m.W. mit luxemburgischer Lizenz. Deshalb müssen die sich auch nicht an hiesige Gesetze halten :-(
Im Normalfall wird weder von einer Bank noch von einem E-Geld-Institut eine Kontoeröffnung an die BaFin oder das Finanzamt gemeldet.
Sondern an wem ?
Erstmal an niemanden, ohne Anlass.
Doch. Warum wird dann die Steuer ID verlangt bei Kontoeröffnung
Um Kapitalertragssteuer abführen zu können zum Beispiel. Aber gemeldet wird eine Kontoeröffnung erstmal nicht.
Nein.
Und ausländische Banken. Wie z.b die spanische Openbank ?
Meines Wissens nicht, warum sollten sie auch?
Gemeldet wird erst im Rahmen von Geldwäsche Verdacht oder ähnlichem. Also wenn du z. B. hohe Bargeldbeträge einzahlst usw.
Aber auch erst dann, wenn du die Herkunft nicht nachweisen kannst.
Ich glaube du hast nicht mitbekommen dass seit 2002 jedes eröffnete Bankkonto an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet wird und von dort aus dann sämtliche Behörden sich Informationen einholen können
Im Ausland auch?
Ja das ist ja meine Frage. Habe mitbekommen im europäischen Ausland auch ja.
Wäre mir neu, aber ich lerne ja gerne dazu :)
Es gibt aber eine Datenbank in der jedes neu eröffnete Girokonto hinterlegt werden muss und darauf haben dann wiederum sämtliche Behörden Zugriff. Die Frage ist nur ob diese Datenbank nur für das klassische deutsche Girokonte zählt oder auch für Auslands und Online Konten