Können Polizisten einem ohne Messung etwas?

17 Antworten

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Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wäre in diesem Fall vermutl. schwierig. Hierfür ist i.d.R. eine Messung oder wenigstens nähere Bestimmung der tatsächlichen Geschwindigkeit notwendig (Hinterherfahren kann u.U. ausreichen mit entsprechendem Toleranzabzug).

Der Polizeibeamte kann aber eine Mitteilung über den Sachverhalt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde schicken, z.B. dass grds. Zweifel bestehen, dass eine Person geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Bei einer einzigen Mitteilung, werden normalerweise noch keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann gem. §3 FEV weitere Maßnahmen einleiten, Auflagen anordnen und auch die Fahrerlaubnis entziehen.

Ja, der Polizist kann dir eine Strafe geben. Der Polizist ist ein Beamter und wenn der sagt, du bist zu schnell gefahren, dann gilt das auch.

Pelzhaendler 
Fragesteller
 06.09.2012, 11:14

cool

oliberlin  06.09.2012, 12:22

Unfug.

Bei 10 km/h gibts keine Nachschulung. Allerdings, ist dir schonmal aufgefallen, dass du, auch wenn du geblitzt wirst, IMMER zeugen aufgeführt werden, obwohl keine Sau beim Blitzer ist oder überhaupt in der Nähe?

Vermutlich hat er dann plötzlich 3 Zeugen, die seine aussage bestätigen. Aber bei 10km/h zu schnell passiert halt nur Knete abdrücken. Ausser du fährst schlangenlinien, gegen fast jeden baum usw.

Pelzhaendler 
Fragesteller
 06.09.2012, 09:21

ja, aber wie misst man mit dem auge 10 km/h bitte

auch bei 100 zeugen

das kann doch niemand so abschätzen

Klausi81  06.09.2012, 09:21

Zeuge ist der Beamte der die Bilder auswertet.

Pelzhaendler 
Fragesteller
 06.09.2012, 09:22
@Klausi81

welche bilder?

er hat es nur gesehen, mit seinen augen

Klausi81  06.09.2012, 09:23
@Pelzhaendler

Mein Kommentar war für Inominez gemeint.

Inominez  06.09.2012, 09:35
@Klausi81

Ist mir schon klar. Aber ein Zeuge ist per Definition eine Person, die über wahrgenommene Tatsachen berichten soll. Dies kann aber bei einem Bild kaum möglich sein, denn wahrgenommen hat er, bis auf ein Standfoto, garnichts. Insofern ist die Nennung der "Zeugen" quatsch. Denn a) können sie die geschwindigkeit nicht "warnehmen", ausser mit der Pistole, und b) können sie auch auf einem Foto nichts "wahrnehmen". Denn die Anlage fotografiert, je nach konfiguration. Und keiner von denen steht am blitzer und überwacht nun, ob die Anlage wirklich so funktioniert wie sie soll.

wobfighter  06.09.2012, 09:31

10 Km/h zu schnell muss aber auch gemessen werden minus Toleranz, da bleibt nicht mehr viel übrig.

Mehr als ein Verwarngeld ist dort nicht drinne.

Es ist schon ein Unterschied ob man das schätzt oder gemessen wird.

Dem Fragesteller hat ausser einer Verwarnung nichts zu befürchten. Der Beamte muss den Nachweis erbringen das eine Überschreitung vorliegt die wissenschaftlich nachweisbar ist und einer Überprüfung standhält. Keine Messung ,keine Strafe.

Wer trotzdem da zahlt und sich ins Boxhorn jagen lässt, der sollte sich dringend mal informieren über Rechte und Pflichten der Polizei, ggf auch imThema Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ohne wirkliche Messung einer Geachwindigkeitsüberschreitung ist eine Bestrafung dieser wohl gleich anfechtbar, da es einer Überprüfung ob der Sachverhalt wirklich so gewesen ist nicht standhält.

Ausserdem wäre mit der Messtoletanz nur noch maximal 3 Km\h übrig. Eine Ermahnung muss dem Polizisten oder ein geringes Verwarnungsgeld ausreichen.

Kriegst du ein Schreiben ,Widerspruch einlegen und darauf beharren das du einen messbaren Nachweis erbracht haben willst ,der den Sachverhalt ihrerseis bestätigt.

Ohne Nachweiß einer Ordnungswidrigkeit auch keine Strafe.

ist so nicht richtig, zumindest nicht gant. wenn der polizist glaubhaft darlegen kann, das du sehr wohl viel zu schnell gefahren bist, geht das auch ohne messgerät. aber das müsste dann schon extrem viel zuviel gewesen sein. ABER: er hast ja nicht gesagt, das du zu schnell gefahrn bist, sondern unangemessen, das ist ein ganz anderer schuh. das fällt dann in den gummiparagraphen , http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html. und in dem kann man verdammt vieles unterbringen, auch ohne beweise. da reicht oft die schätzung des erfahrenen beamten. wenn du z.b. im winter mit deinem fahrzeug in schleudern kommst, weil du zu schnell warst, und baust einen unfall, kannst du genau deswegen ärger bekommen. da muss man dir nicht nachweisen, das du zu schnell gefahren bist, denn da ist es klar, das du nur deswegen einen unfall gebaut hast, weil deine geschwinigkeit n icht der witterung angepast war. und da es, wenn ich mich nicht vertue, deswegen keinen extrapragraphen gibt, fällt das dann unter den §1. und so ähnlich wird er es auch in deinem fall gemeint haben.