Kann man einen Anwalt verklagen?
Wie kann man seinen Anwalt verklagen, wenn der einen Fehler gemacht hat, der dazu geführt hat, dass man vor Gericht verloren hat? Ist das überhaupt sinnvoll, denn vielleicht haben Anwälte untereinander einen "Ehrenkodex", dass sie keinen Kollegen anklagen, was kann man tun?
11 Antworten

Warum sollte das nicht gehen? Es handelt sich um eine reguläre Schadenersatzklage... Es gibt Anwälte, die auf so etwas (nicht Kollegen verklagen, aber Schadenersatz im Zivielrechtsstreit) spezalisiert sind. Die Anwaltskammer hat damit grundsätzlich eigentlich nichts zu schaffen. Es sei denn der Anwalt hätte einen groben beruflichen Fehler begangen...beschweren kann man sich dort natürlich immer, das bleibt unbenommen. Anwälte sind, wie schon geschrieben, versichert.

Kann man den Anwalt auch nach ein paar Jahren noch verklagen,weil er damals gar nicht erst zur Verhandlung erschienen ist?

Grundsätzlich kann man das schon, bloß könnte hier Verjährung vorliegen. Ob ein Anspruch verjährt ist, hängt von mehreren Faktoren ab; diese hier darzustellen, würde viel Platz in Anspruch nehmen. Zum Einlesen könntest Du Dir die §§ 194 ff. BGB anschauen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023101377

Die Rechtsanwälte unterliegen für die Ausübung ihres Berufes einer eigenen Gerichtsbarkeit (näheres siehe BRAO = Bundesrechtsanwaltsordnung). Wenn einem Rechtsanwalt ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, so muss die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet werden. Diese entscheiden dann, ob gegen den Anwalt eine (interne) Strafe verhängt wird und/oder die Staatsanwaltschaft eingesetzt wird. Entscheidet sich die Kammer (in sehr seltenen Fällen) für die Einschaltung der Staatsanwaltschaft, so finden ein Verfahren vor einem Anwaltsgericht statt. Sowohl die Rechtsanwaltskammer als auch das Anwaltsgericht sind ausnahmslos mit Rechtsanwälten besetzt (wobei der Richter beim Anwaltsgericht eine richterliche Zulassung haben muss). Aus dem oben gesagten und der BRAO (das Durchlesen lohnt sich wirklich mal!) kann geschlossen werden, dass es nur in ganz verwegegen Ausnahmen zu einer Strafe/Verurteilung von Rechtsanwälten für Straftaten kommen wird, die in der normalen Gerichtsbarkeit für jeden anderen 'normalen Mitbürger' mit Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet werden würden (z.B. Falschaussage, Betrug, Urkundenfälschung).

Das stimmt alles. Die Möglichkeit, als (Ex-)Mandant eine Schadenersatzklage zu erheben, bleibt davon aber unberührt.

Richte Deine Frage an die zuständige Anwaltskammer. Die überprüfen den Vorgang. Wenn dein Anwalt z. B.- Fristen versäumt hat und du dadurch den Prozess verloren hast, kannst du ihn in Regress nehmen. Anwälte sind dagegen versichert.

verklagen kann man jeden, egal ob Anwalt, Polizei, Bank oder Staat. Ob es Erfolg hat steht auf einem anderen Blatt.