Kann man sein eigener Anwalt sein?

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Wann Anwaltszwang herrscht, ist gesetzlich geregelt (§ 78 ZPO, § 140 StPO).


Im Zivilprozess gilt:

Vor dem Amtsgericht (AG) ist in der Regel kein Anwalt vorgeschrieben. Ausnahme: familienrechtliche Angelegenheiten, die bei Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen vorliegen (z.B. Scheidung, Sorgerecht).

In allen höheren Instanzen herrscht Anwaltszwang.


In Strafsachen ist u.a. in folgenden Fällen ein Verteidiger vorgeschrieben:

  • wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem OLG oder LG stattfindet

  • wenn der Beklagte eines Verbrechens (im Gegensatz zu einem bloßen Vergehen) beschuldigt wird

  • wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann


Trotzdem ist es generell sinnvoll, sich durch einen Profi vertreten zu lassen, es sei denn, man ist "fortgeschrittener Amateur" und im Recht sehr gut bewandert.

Ja kannst du. Es bleibt dir freigestellt ob du dich durch einen Anwalt vertreten lässt oder nicht. Fragt sich nur ob das in jedem Fall ratsam ist. Wie sagt man so schön: Der der den besseren Anwalt hat gewinnt! (ist oft so. Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei verschiedene "paar Schuhe") :(

Soweit ich weiß ist das in machen Fällen möglich, sofern man nicht selbst der Angeklagte ist. Man sollte sich aber immer von einem Anwalt vertreten lassen, da der Laie sich ganz einfach nicht ausreichend mit der doch sehr komplizierten Materie auskennt. Da kann man sich sehr schnell selbst schaden, ohne es zu bemerken.

Klar kann man das. Es kommt halt drauf an, um was es geht. Wenn es nur eine Kleinigkeit ist, kann man durchaus auch ohne Anwalt vor Gericht gehen. Bei einer größeren Sache oder wenn es nicht hundert Prozentig sicher ist, dass man gewinnt, sollte man sich aber lieber einen Anwalt nehmen!

unter Anwalt versteht man viel. Jedoch kann jeder sein eigener Verteidiger sein, bzw auch deine Freunde, deine Verwandten, jeder halt.