Koennen die WG-Mitbewohner (alle Hauptmieter)einem verweigern auszuziehen?

6 Antworten

Nicht nur den Mit bewohnern muss der Nachmieter gefallen, dem Vermieter auch. So ist es leider, wenn alle Vertragspartner sind. Oft ist es den Bewohnern bei Anmietung gar nicht bewusst und auch viele Vermieter klären hier nicht genug auf. Möglichkeiten wurden Ihnen ja aufgezeigt. Entweder Zustimmung aller Vertragspartner oder Zustimmung per Gerichtsbeschluss einklagen oder der Nachmieter. Ich gehe davon aus, dass es keine Nachmieterregelung im MV gibt. Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung eines Nahcmieters verlangen, wenn der MIeter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Auch hier wird es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen, wenn man sich nicht einigen kann. MfG

DerCAM  30.01.2011, 23:19

Da die Mitmieter aber zur Zustimmung verpflichtet sind, sind die Erfolgsaussichten fuer den auszugswilligen Mieter bei einem solchen Gerichtsverfahren stets ausserordentlich hoch. Man kann da schon fast von einer Erfolgsgarantie sprechen (sofern dem keine wirksam vereinbarten Regelungen entgegenstehen).

Vielleicht wissen die Maedels nicht, dass sie dann ebenfalls keinen Mietvertrag mehr haben und zusaetzlich fuer die durch ihre mit hoher Wahrscheinlichkeit unrechtmaessige Zustimmungsverweigerung verursachten Kosten aufkommen muessen?

Deine Mitmieter und der Vermieter sind im Recht.

Aus dem gemeinsamen Mietvertrag kommst Du nur wenn Deine Mitmieter und der Vermieter einer Vertragsentlassung zustimmen oder der Mietvertrag gemeinsam von allen Mietern gekündigt wird.

Zwingen in der WG zu bleiben kann Dich niemand. Aber zwingen Deine vertraglichen Pflichten einzuhalten kann man Dich. Notfalls per Gericht.

Zum Thema Nachmieter:

Die Suche ist in erster Linie Sache des Vermieters. Nicht des Mieters.

Hi,

Alle Bewohner der WG sind Hauptmieter. Damit haben alle gleiche Pflichten gegenüber dem Vermieter. Jedoch sind Entscheidungen der Mietpartei in der Regel gemeinsam und einstimmig zu fällen. So muss etwa die Kündigung gemeinsam erfolgen, ein einzelner Mitbewohner kann den Mietvertrag nicht kündigen. Sollte nur ein Mitbewohner ausziehen wollen, kann eine Abänderungsvereinbarung („X tritt für Y in den bestehenden Mietvertrag ein“) getroffen werden. Da eine solche der Mitwirkung oder Zustimmung des Vermieters bedarf, gestaltet sie sich in der Praxis oftmals schwierig.

Link zum Text

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngemeinschaft

Du hast mit ihnen zusammen einen Vertrag geschlossen und kannst nicht einfach einseitig aufhören. Verträge werden gemacht, um eingehalten oder ordnungsgemäß gekündigt zu werden. Also können sie sich durchaus weigern, den Vertrag zu beenden.

Wenn Ihr gemeinsam Hauptmietewr seit,könn Ihr auch nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen ,oder Verändern.Da kann auch kein Anwalt retten.Ihr müsst Euch schon im Guten einigen.