Knöllchen für Parken außerhalb der Markierung

6 Antworten

Es gab ja schon Antworten. Das einzige was mir dazu einfällt ist etwas, mit dem ich vor ca. 10 Jahren "kollidiert" bin : Falls der Parkplatz Privatgrund der DB ist, dann hat da weder ein städtischer Angestellter, noch die "normale" Polizei irgendeine Befugnis "Knöllchen" zu verteilen. Das kann höchstens die Bahnpolizei nach Anordnung durch die DB. Dann könntest du das "Knöllchen" mit einem entsprechenden Vermerk einfach zurückschicken und die Sache hat sich. Um das herauszufinden solltest du vielleicht die "DB Immobilien" (googeln!) kontaktieren... Anscheinend bist du ja auch Bahnkunde und es ist Kontraproduktiv auf der einen Seite das Bahnfahren zu "pushen" und auf der anderen Seite keine ausreichenden Parkmöglichkeiten zu geben. ( Wie weit du damit kommst ist allerdings... fraglich... )

Nils2  15.11.2011, 17:23

Hast Du schon einmal etwas von "öffentlichem Verkehrsraum" gehört und der Befugnisse für Behörden, die damit einhergehen?

Ich frage nur mal so, nachdem ich Deine Antwort hier gelesen habe.

Vienna1000  15.11.2011, 22:25
@Nils2

Genau auf das wollte ich ja hinaus. Wenn es Bahngrund ist, dann ist es Bahngrund und nicht "öffentlicher Verkehrsraum" - Anders gesagt hatte ich damals Pachtgrund von der Bahn. Die Zufahrt war gleichzeitig ein Parkplatz von der Bahn, der ständig zugeparkt war. Die Aussage der Polizei selbst war, dass Sie den Grund eigentlich nicht mal befahren dürfen, ausser es geht um eine Straftat bzw. sie wurden explizit angefordert, jedoch haben die keinerlei Befugnisse was den Strassenverkehr auf einem Privatgrund angeht.

JotEs  16.11.2011, 09:58
@Vienna1000

Wenn der DB-Parkplatz für jedermann ohne Weiteres zugänglich ist, dann gehört er zum öffentlichen Verkehrsraum. Dann gilt dort die StVO und dann darf dort auch die Ordnungsbehörde tätig werden.

Ja man ist wohl mehr oder weniger gezwungen innerhalb der Markierung zu parken. Wenn es beim nächsten mal ein unberechtigtes Knöllchen sein sollte mach direkt ein Foto vom Auto und der Markierung und geh damit zur nächsten Polizeidienststelle :-). Aber so im nachhinein kann man da wohl nix mehr machen.

Bei uns an der Uni war es ganau das gleiche Theater. Da sind die täglich rumgeschlichen. Aber das Parken ist halt nur auf der Parkfläche erlaubt, und die ist ja markiert. Wie das rechtlich aussieht weiss ich aber auch nicht, ich denke aber wenn die Politessen abkassieren wird das irgendwo wasserfest verankert sein.

Da tut es mir leid für Dich, aber da wirst Du zahlen müssen.

Der Bereich, auf dem Du kostenlos parken darfst, ist klar markiert und dann ist es unerheblich, ob alle Parkbuchten immer belegt sind oder nicht und ob Du an anderer Stelle meist, niemanden zu behindern.

Wenn die Beschilderung so ist, dass man grundsätzlich am Strassenrand nicht parken darf, dann gilt das auch für diesen Bereich des Parkplatzes.

410893 
Fragesteller
 15.11.2011, 14:18

Es stand ja nirgends, dass man nicht am Straßenrand parken darf. Also gehe ich ja erstmal davon aus, dass es so zu handhaben ist, als würde ich innerorts parken.

Einer hat mir mal erzählt, dass es nur nicht gestattet wäre außerhalb der Markierungen zu parken, wenn unter dem Parkplatzschild ein Hinweis darauf hängt - und der war hier definitiv nicht vorhanden.... ist diese Info also falsch?

Lohnt sich meines Erachtens nicht, das Knöllchen in Frage zu stellen, auch wenn's natürlich ärgerlich ist. Aber fürs Parken gilt grundsätzlich "innerhalb der Markierung", soweit denn eine vorhanden ist. Ich hab auch schonmal ein Ticket kassiert, weil ich mit den Vorderrädern über der Linie war....