Parkverbot, Beweispflicht

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Ich hoffe Du hast den Brief noch nicht abgeschickt?

Könnte es nicht sein das Du Dein Auto öfter mal an Bekannte verborgst?

Unter Umständen kannst Du Dich nun nicht mehr erinnern wer das Auto an diesem Tag gefahren und dort geparkt hat? Das wäre zwar ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern...

Denn wenn man den Fahrer nicht ermitteln kann dann gibt es niemanden den man für den Verstoß zur Verantwortung ziehen kann. Letztendlich gibt es für die falsche Plakette ja auch einen Punkt. Das fällt zwar nicht mehr lange ins Gewicht da dieser bald gelöscht wird, trotzdem hängen da ja auch 40€ Bußgeld und 28,50€ Gebühren dran.

Solltest Du Dich tatsächlich nicht erinnern können wer gefahren ist dann kann Dir als Halter die Bußgeldbehörde nur die Kosten des Verfahrens auferlegen. Und die halten sich mit 23,50€ in Grenzen.

Der Vollständigkeit wegen will ich noch erwähnen das man Dir eine Fahrtenbuchauflage machen könnte. Das ist in der Praxis beim ersten derartigen Vorkommnis aber absolut unüblich, das Risiko geht also gegen Null.

Im ruhenden Verkehr kommt allerdings die Halterhaftung zum Tragen, wenn ich mich nicht sehr irre. Die Frage richtete sich ja auf den Parkverstoß.

@Funship

Stimmt nur zum Teil.

Dann können dem Halter nur die Verfahrenskosten auferlegt werden, das heißt eben diese 23,50€ - nicht aber das Bußgeld und die Punkte.

Siehe § 25a StVG Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

Habs noch nicht abgeschickt, habe es aber vor. Ich bin mir 100% sicher, dass ich da nicht im Parkverbot gestanden habe. Aber auch wenn es finanziell gerade irre knapp ist.... das mit der Plakette ist ja auch berechtigt und dafür bin ich bereit zu zahlen.

Die Alternative wäre ja wohl nur garnicht zu reagieren (oder wie habe ich dein Posting zu verstehen?) und das ist mir zu heikel, weil ich es mir nicht erlauben kann, wenn da noch Mahnkosten drauf kommen...

@2dave

Mahnkosten kann man Dir nur auferlegen wenn es eine rechtskräftige Entscheidung gäbe. Die wird aber nicht zustande kommen da man Dich nicht als Fahrer identifizieren kann. Also wird es bei den 23,50€ Gebühren bleiben die man Dir als Halter auferlegen kann.

Die falsche Plakette wird so gewertet als hättest Du überhaupt keine, der Punkt wird aber im Zuge der Einführung des neuen Fahreignungsregisters am 1. Mai 2014 wieder gelöscht - denn dann gibt es dafür keine Punkte mehr.

Du darfst auch gern hier noch einmal Deine Frage stellen, die Antwort wird aber ähnlich ausfallen: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

ich würde zahlen, sonst geht es vor Gericht, du verlierst und es wird nur extra teuer für dich.

Nein, Aussage desjenigen, der dich aufgeschrieben hat, reicht.

zahlen und fertig! oder willst du noch mehr stress?!