Kleinunternehmer - Steuerrückerstattung?
Hallo, nehmen wir mal an:
Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG und tätige einen Einkauf von 119€. Kann ich mir nun die 19% (19€) Mehwertsteuer von Finanzamt rückerstatten lassen?
Wenn ja, gilt dies bloß für Unternehmensbedingte Einkäufe wie z.B. beim Metzger ein neues Messer oder auch für private Sachen wie z.B. ein Mobiltelefon?
Danke im vorraus!
5 Antworten
Der Kleinunternehmer schreibt einfach die 119 € als Ausgabe in seine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR).
Kann ich mir nun die 19% (19€) Mehwertsteuer von Finanzamt rückerstatten lassen?
Genau das kann ein KU nicht. Dafür muss er auch keine MwSt in seinen Ausgangsrechnungen ausweisen bzw. auf sie aufschlagen.
Je nach Menge der Einkäufe/Investitionen und Art der Kunden ist die Kleinunternehmerregelung auch für kleine Unternehmer manchmal nicht sinnvoll.
Mehr: http://.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehmer-sinnvoll
Unternehmensbedingte und private Einkäufe müssen gut getrennt werden; bei gemischen Sachen (z. B. Flatrate) sinnvoll schätzen.
Ich bin Kleinunternehmer
Seufz. Nein. Du hast zu § 19 UStG optiert. Den Terminus "Kleinunternehmer" als eigenständiges Subjekt gibt es überhaupt nicht.
Kann ich mir nun die 19% (19€) Mehwertsteuer von Finanzamt rückerstatten lassen?
Nein. Da Du zu § 19 UStG optiert hast, erhebst Du keine MWST von Deinen Kunden und musst auch keine USt abführen, kannst aber im Gegenzug auch keine VSt geltend machen. NB.: Die Umsatzsteuererklärung musst Du übrigens in jedem Fall abgeben, auch wenn Du dort nur Seite 1 ausfüllen musst.
Zur Anwendung des §19 UStG optiert man nicht.
Das wäre mir neu. Bei meiner seinerzeitigen Gewerbeanmeldung musste man das explizit ankreuzen, wenn man dazu optieren wollte. Möglicherweise hat sich diesbezüglich aber die Praxis geändert, das kann schon sein (abgesehen davon, dass ich § 19 ohnehin für schwachsinnig halte).
Den Terminus "Kleinunternehmer" gibt es sehr wohl
Ja, aber nur im umsatzsteuerlichen Sinn. Die Aussage "ich bin Kleinunternehmer" per se ist inhalts- und sinnfrei. Aber OK, umgangssprachlich mag das angehen. Vielleicht reagiere ich da nur zu empfindlich :-)
Alles was du privat brauchst unterliegt selbstverständlich der Verbrauchssteuer. Die kannst du genau so wenig absetzen, wie jeder Arbeitnehmer.
Nur gewerbebedingte Ausgaben kannst du (in deinem Fall incl. der MwST) als Betriebsausgaben geltend machen.
Er kann dies aufgrund § 19 UStG nicht als Betriebsausgabe geltend machen.
Käse. Eine Betriebsausgabe ist es zweifellos. Und die hat mit der Anwendung von §19 UStG nichts zu tun. Nur kann sich der Unternehmer damit die enthaltene VSt nicht auf die USt anrechnen lassen, weil er ja gerade darauf verzichtet hat, und keine USt abführt.
Lies mal deine eigene Antwort durch.
Schön. Und? Fakt ist: Wer zu § 19 UStG optiert hat, erhebt keine MWST und führt auch keine an das Finanzamt ab. Im Gegenzug kann er sich logischerweise auch keine VSt erstatten lassen. Nichtsdestotrotz ist die Bruttosumme eines getätigten gewerblichen Einkaufs für den Unternehmer eine Betriebsausgabe. EOD.
Bei Kleinunternehmern ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 19 Abs.1 letzter Satz USTG)
danke
Nein kannst du nicht.
Zur Anwendung des §19 UStG optiert man nicht. Es ist möglich, auf die Anwendung zu verzichten (-> das ist die Option). Den Terminus "Kleinunternehmer" gibt es sehr wohl, der § 19 UStG ist sogar so überschrieben: "Besteuerung der Kleinunternehmer".