Kleinunternehmer und nun großer Auftrag?
Hallo, mein Mann ist Kleinunternehmer nach § 19 Ustg., nun könnte er einen Auftrag bekommen, der-glaube ich- die Max.summer übersteigt, incl. Material ca. 60.000Euro. Was macht man da? Ist es denn besser den Auftrag sausen zu lassen oder ist das trotzdem möglich? Oder muß man dann sämtliche Rechnungen ändern? Oder??? Wer mag uns mal bitte aufklären-unsere Steuerberaterin ist ausgerechnet krank
11 Antworten
Sobald du über 17.500 Umsatz IM JAHR kommst... musst du Umsatzsteuer abführen.. ruf am besten im Finanzamt an und klär es mit denen ab, die helfen dir gerne weiter.
Ich arbeite im Finanzamt.
Ist schwer zu glauben nach deiner Aussage hier und du wärst die Erste beim Finanamt, die wirklich gerne weiter hilft;)
ich war auch erst kleinunternehmerin und die 17500 euro sind korrekt
ja ich meine auch die Aussage oben bzw. Antwort. nicht die 17500
In jedem Fall ist ein guter Steuerberater hier vonnöten, wenn er sich mit den Gegebenheiten nicht auskennt. Bitternötig - denn, wenn er da Fehler macht, dann kann er ganz böse auf die Nase fallen.
"Ich arbeite im Finanzamt."
...also, aber nicht in dr Umsatzsteuerabteilung, das ist sicher.
Ich arbeite im Finanzamt und wir helfen jedem weiter..wir dürfen nicht steuerberatend tätig werden, aber Fragen beantworten. und zumindest hier kenne ich keinen der das nicht tut. Nein nicht in der Umsatzsteuervoranmeldestelle, ich arbeite im gewerblichen bezirk, wo ich allerdings auch mit umsatzsteuer zu tun habe.
Die Umsatzgrenze bezieht sich immer auf das Vorjahr und den Voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Wenn also der Umsatz dieses Jahr drübergeht, müsste er ab nächstem Jahr die Umsatzsteuer ausweisen und wäre dann daran 3 Jahre gebunden. Wäre das denn eine einmalige Sache oder könnte sich eventuell mehr daraus entwickeln? Ich würde es auch vom Reingewinn des Auftrags abhängig machen, ob er deswegen in die Regelbesteuerung einsteigt - womöglich macht er unterm Strich dann auch noch Verlust?
...also, nein. Er wäre nicht drei Jahre gebunden.
Die Bindung kann sich nur dann ergeben,wenn er auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer verzichtet, also zur Regelbesteuerung optiert. Die Bindung beträgt 5 Jahre.
Hat er genügend Leute, die die Arbeit ausführen können oder hat er ein längeres Zeitlimit, um den Auftrag fertigzustellen? Für das Material muss er ja in Vorlage treten. Er sollte sich auch unbedingt über den Auftraggeber erst mal eingehendst Infos einholen. Soll er selbst nach § 13b UStG abrechnen oder rechnet er mit dem Bauherrn selbst ab? Im Falle eines Falles kann er besser von dem Bauherrn selbst das Geld gerichtlich erwirken in dem Fall - wenn er an letzterer Stelle kommt hat er im schlimmsten Fall die A-Karte (es gibt genügend Zwischenunternehmer, die die Hand heben). Er soll auch bloss sehr früh schon beginnen Akontoforderungen zu verlangen - er muss ja schließlich mit Material in Vorlage gehen und so sieht er die Zahlungsmoral. Toi toi toi
...also, diese Frage taucht ja regelmäßig auf hier, und regelmäßig werden solche Tips wie hier gegeben.
Deshalb nochmal das Prüfschema:
Kleinunternehmer ist der Unternehmer, der
* im Inland ansässig ist
* im VORJAHR maximal 17.500 Euro Einnahmen hatte
* im LAUFENDEN Jahr VORAUSSICHTLICH maximal 50.000 Euro Einnahmen haben wird.
Durchprüfen für 2008:
1. ja
2. ja, in 2007 < 17,5'
3. ja, in 2008 voraussichtlich < 50'
Ergebnis: Kleinunternehmer
Durchprüfen für 2009:
1. ja
2. ja, in 2008 <17,5'
3. ja, in 2009 hatten wir VORAUSGESEHEN, dass es nicht mehr als 50' werden. Dass sich dies durch den Großauftrag anders ergibt, ist nicht entscheidungserheblich
Ergebnis: Kleinunternehmer
Durchprüfen für 2010:
1. ja
2. nein, Vorjahr > 17,5'
Ergebnis: in 2010 kein Kleinunternehmer
FAZIT: Die Kleinunternehmerstellung geht durch Annahme des Großauftrages im 2010 verloren. Für 2011 ist dann wieder erneut zu prüfen:
1. ja
2. <17,5'? ja - nein
3. <50'? VORAUSSICHTLICH ja - VORAUSSICHTLICH nein
Super erklärt. Von mir DH!
Ich würde das Unternehmen umstellen und die Rechnungen versteuern... Ihr könnt ja dann auch vieles absetzen...
Unbedingt eine Anzahlung leisten lassen, gerade für die Materialeinkäufe... Damit ihr nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommt wenn der Kunde nicht zahlt...
Wir haben dann immer eine Zwischenrechnung geschickt und wenn diese nicht bezahlt wurde auch nicht weiter ausgeliefert - so waren wir wenigstens sicher zu unserem Geld zu kommen...
Janinchen87, ist ja interessant;)woher holst du deine Informationen?