Kleinunternehmer Einkauf und Rechnung schreiben

6 Antworten

Wenn Du als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) eine Rechnung schreibst darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.

Aber Du musst natürlich berücksichtigen, dass Du für die ERsatzteile 119,- Euro bezahlt hast. Das sind ja Deine Kosten.

Also, wenn Du für Deine Arbeitszeit 60 Euro haben willst, musst Du dem Kunden 119,- + 60,- = 179,- euro berechnen.  Darunter darf dann nur stehen. Keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG.

Als Kleinunterneehmer gilst du bei der Umsatzsteuer als Endverbraucher, die die Umsatzsteuer (Vorsteuer) nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Du darfst aber auch deine Kunden nicht in die Lage versetzen, das zu tun. Wenn du Umsatzsteuer auf deine Rechnungen schreibst, musst du sie auch als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden und bezahlen, dann auch ohne eigenen Vorsteuerabzug.

Kein Unternehmer, kein Selbstständiger wird jemals vom Finanzamt die Umsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer zurückbekommen.

Der Unternehmer hat an das Finanzamt die vereinnahmte Mehrwertsteuer abzuführen.

Im Gegenzug kann er seine Verausgabte MwSt von der vereinnahmten abrechnen, so dass sich dadurch der Zahlbetrag an das Finanzamt verringert.

Beispiel. Er nimmt 2000€ MwSt bei seinem Warenumsatz ein und hat 900€ MwST verausgabt, so rechnet er:

2000 € - 900€ = 1100€ die an das Finanzamt abgedrückt werden müssen.

Hat er mehr MwST ausgaben als Einnahmen, dann stimmt in seinem Betrieb etwas nicht.

Als Nutzer der Kleinunternehmerreglung entfällt diese Prozedere und du bist sozusagen Endkunde. gegenüber dem Finanzamt.

@Griesuh

Kein Unternehmer, kein Selbstständiger wird jemals vom Finanzamt die Umsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer zurückbekommen.

Das ist Quatsch. Das passiert jedes Jahr tausendfach. Deine Aussage würde ja bedeuten, es gibt keine Unternehmen, die (absichtlich oder unabsichtlich) ihr Geschäftsjahr mit Verlusten abschließen.

Steuerrückerstattungen sind zum Beispiel bei großen Anschaffungen oder bei Neugründungen mit hohen Anfangsinvestitionen des  Unternehmen nichts seltenes.

Hallo,

als Kleinunternehmer kannst Du keine Mwst. berechnen, aber Du hast natürlich die Möglichkeit die 19% bei Deiner Preisgestaltung zu berücksichtigen.

Also kann ich wie oben Beschrieben also endpreis 119€ angeben auf die Rechnung von dem Kunden?

nein! als kleinunternehmer bist du nicht berechtigt, mwst mit deinen rechnungen von deinen kunden zu verlangen, auch wenn du selbst bei deinem lieferanten vorsteuer bezahlst.

ok. Wie funktioniert das dann mit dem gewinn machen? Wie oben in dem Beispiel genannt mach ich dann ja 19€ Verlust! richtig? Wie mache ich dann gewinn? Ich hatte gedacht das ich für den Einbau 1,20€ die minute nehme. hat mir ein bekannter computer Händler  empfohlen. 

@Oligabler

gewinn machst du, wenn du schlicht und einfach mehr einnimmst als was du für kosten und material ausgeben (inkl. mwst) musst.

welche preise du für deine arbeit nimmst, bestimmst du selbst oder der markt, wenn deine kunden dich  beauftragen oder woandes hingehen, weil du zu teuer bist.

@Oligabler

angenommen Du bezahlst 100,00 € + 19,00 € gleich 119,00 € + Dein Gewinn den Du erwirtschaften willst.

natürlich berechnst du die Mwst. weiter.

@bruno75015

wenn man von der materie wenig oder keine ahnung hat, sollte man mit halbwissen zurückhalten sein. ein kleinunternehmer berechnet keine mwst, gibt daher auch keine weiter.

Kleingewerbegibt es nicht.

Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.

Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn dein Jahresbruttoumsatz 17.500€ nicht überschreitet.

Das bedeutet für dich du darfst die MwST NICHT extra auf deinen Rechnungen ausweisen.

Du kannst die verausgabte MwST nicht mit der vereinnahmten MwST beim Finanzamt gegenrechnen. Denn die MwST ist nur ein durchlaufender Posten.

Auf deinen Rechnungen Muss stehen dass du nach § 19 UstG Umsatzsteuer befreit bist.

Deinen Kunden berechnest du den Einkauf 100€ + deinem Gewinn von 15€ x19% MwsT = 136,85€.

Somit steht auf der Rechnung Ersatzteil xyz kostet 136,85€

hast du jetzt noch ArbeitS / Lohnkosten zu berechnen, so musst du kalkulatorisch wissen wie viel deine Stunde dich kostet um davon Leben zu können. Denn du musst von deinem Lohn auch noch Steuern, KV, PV usw. bezahlen.

Auf diesen Lohn rechnest du dann noch die 19% MwST da zu. Beispiel Lohn/h 20€ x 19% = 23,80€

Somit steht dann auf der Rechnung

Ersatzteil xyz                      136,85€

Einbau-Lohnkosten 1 Std.    23,80€

gesamt. Betrag                    160,65€

Umsatzsteuerbefreit n. § 19 UstG

Dir würde ich dringend anraten einen Existenzgründerkurs zu besuchen, damit du was von BWL, Steuerecht, Marketing, Kalkulation usw. erfährst. Auch das einschalten eines Steuerberaters ist für dich erforderlich.

Sorry, bei deinem  Wissen ist die Pleite schon vorprogrammiert.