Kleingewerbe-EüR mit Rechnungen aus dem Ausland?
Ich habe ein Kleingewebe und weise keine MWSt aus.
Ich habe schon mehrfach Kleinteile oder Muster aus Drittländern gekauft. Die Sachen kamen zum grössenteil zollfrei bei mir an, da der GEsatmbetrag unter der Bemessungsgrenze zwecks Zoll und Einfuhrumsatzsteuer lag. Nun muss ich unsere STeuer machen und Frage mich ob ich diese Rechnung mit in die EüR gebe.
Gruss
3 Antworten
Du nimmst die Rechnungsbeträge ganz normal als Kosten ohne USt in die Buchhaltung, wenn Du damit deine EinkSt- Last senken kannst. Kann sein, dass das FinA EinfUSt für diese Lieferungen nachverlangt, die sollte aber minimal sein, wenn Deine Güter unterhalb der Bemessungsgrenze lagen.
Ja. Für dich sind das Ausgaben für das Geschäft. Also fliesen diese auch in die EÜR ein. Wegen Zoll und Steuer mach dir keine Gedanken, der Zoll hätte Abgaben verlangt wenn es nötig wäre.
Natürlich musst die tatsächlichen Einstandspreise in deine EÜR übernehmen.
Was willst du denn sonst da rein schreiben?
Ich frage mich halt, ob es ein Problem ist, das die Lieferungen umsatzsteuerbefreit und zollfrei waren. Da Sie ich ja für mein "Geschäft" brauchte