Kleingewerbe als tischler.

2 Antworten

  1. Es gibt kein Groß- und kein Kleingewerbe. Mit "Kleingewerbe" wird leider häuftig die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) aus dem Steuerrecht gemeint. Das ist aber keine Art von Gewerbe, sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren hinsichtlich der MwSt. Ob du diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht hat nichts mit deiner Krankenversicherung, der Gewerbeanmeldung oder handwerksrechtlichen Fragen zu tun.

  2. Von deinen Nebeneinkünften aus dem Gewerbe musst du auch anteilige Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Dann zahlt deine KV auch bei Unfallbehandlungen. Bei deinem Beruf wäre aber auch eine Unfallversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, die dich absichert, wenn du aufgrund eines Unfalls nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.

  3. Um den Beruf des Tischlers selbständig ausüben zu dürfen (auch im Nebenerwerb!) bedarf es einer Zulassung der Handwerkskammer (vgl. Nr. 27 der Anlage A zur HwO). Und diese Zulassung bekommst du nur als Meister oder Altgeselle. Also lass dich zuerst von deiner Handwerkskammer beraten, ob du da über die Altgesellenregelung die Zulassung bekommst !

  4. Du solltest dir auch unbedingt zuvor die Zustimmung deines Arbeitgebers zur Nebentätigkeit einholen, denn eine selbständige Nebentätigkeit in der gleichen (oder ähnlichen Branche) kann zur Kündigung (Interessenkonflikt) führen.

ich weiß von meiner Schwester, die ein Frisör Kleingewerbe hatte, sich privat versichern musste und recht teuer bezahlt. Dazu kam noch einiges an Steuerbelastung. Den Meister brauchst du denk ich nur, wenn du ausbilden willst.

Geochelone  14.11.2014, 06:40
Den Meister brauchst du denk ich nur, wenn du ausbilden willst.

Da irrst du aber gewaltig ! Schau doch einfach mal in die Handwerksordnung.