Kleingewerbe als ungelernter Tischler?
Hallo,
ich plane, neben der Arbeit noch ein kleines Gewerbe anzumelden. Nun bin ich am überlegen... ich habe 2 große Bereiche in denen ich mich gern betätigen würde. Elektronik und Tischlerei. Bei Elektronik bin ich mir sicher das ich da keine großen Probleme bekommen würde. Ich bin gerlernter "Assistent für Automatisierungs- und Computertechnik" als auch "Mikrotechnologe". In beiden Berufen war in der Lehre viel Elektronik dabei.
Aber Tischler... Da habe ich mir nur privat in Hobby und Freizeit mein Wissen angeeignet. Sieht zwar klasse aus, was ich da hin bekomme, befürchte aber, das ich ohne Ausbildung als Tischler da zumindest keine selbstgebauten Möbel vertreiben darf. Allenfalls vielleicht schicke Holzgehäuse für die Elektronik.
Oder könnte ich doch auch als ungelernter Tischler der sein Wissen sich zu 100% selbst angeeignet hat, Möbel vertreiben?
1 Antwort
Du darfst natürlich selbstgebaute Möbel verkaufen, dazu brauchst du keinerlei Ausbildung. Wenn du als tischler selbstständig für Kunden arbeitest mußt du einen Meisterbrief haben, so bist du Hersteller, da kannst du machen was du willst.
Genau so siehts aus. Du darfst keinen Handwerksbetrieb, also z.B. eine Tischlerei eröffnen. Du darfst aber Möbelhersteller werden, egal was du gelernt hast.
Ok, also wenn ich nach Kundenwunsch Möbel anfertige, dann Meisterbrief. Wenn ich hingegen Möbel fertige und der Kunde kann dann auch nur diese kaufen ohne eigene Wünsche noch einbringen zu können, dann ginge das auch ohne Ausbildung?
Wäre cool. Denn ich überlege 3 Dinge zu kombinieren. Möbel, programmierbare Schaltkreise (AVR von Atmel) und LED´s. Damit wären sehr "einzigartige Möbel" möglich.