Klassenkonferenz von einem Grundschüler?

7 Antworten

Da hier nicht klar ist, was vorliegt, zunächst mal nur die Bestimmungen für NRW (andere Bundesländer dann ähnlich). Daran ist die Schule gebunden: 

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 

§ 71 Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz

(1) Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

(2) Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und trifft die Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens und über weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich (§ 49 Abs. 2).

(3) An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil; dies gilt nicht, soweit es um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen oder Schüler geht. Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrerin oder ein von ihm oder ihr beauf­tragter Lehrer ist berechtigt, an den Sitzungen der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teilzunehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn der Enkel nchts zu verbergen hat, was spricht dann dagegen das andere Personen dabei sind. Kommt doch raus was da besprochen wurde

Er hat nichts zu verbergen ,genauso wie die Eltern nicht.Es geht die aber nichts an,das ist der Punkt.

Lehrer ,Schüler und Rektor ist in Ordnung denn die kennen ihn ja aber was haben die Elternsprecher da zu suchen?

Ich denke nicht, dass Deine Tochter darauf Einfluss nehmen kann.

Hier entscheidet die Schulleitung.

Klassenkonferenzen laufen im Prinzip immer gleich ab. Sie bestehen aus einem Gremium von Lehrern, einem Teil der Elternsprecher und dem Direktor der Schule. Natürlich ist auch der Schüler zugegen. In der Konferenz wird das Fehlverhalten diskutiert und über Maßnahmen entschieden.

Einzelheiten sind in den jeweiligen Landesschulgesetzen geregelt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Klassenkonferenz

Ehrlich gesagt, weiß ich es nicht ganz genau. Habt Ihr mal nachgefragt?

Zur Not bei der ADD nachfragen, wenn Ihr so gar nicht weiter kommt.

Es gibt tausende Gründe, warum man nicht möchte, dass die Elternsprecher an einer Besprechung in der Schule mit dabei sind. Keiner hat das Recht zu urteilen oder zu verurteilen.

Ich hatte mit meinem Sohn in der GS auch sehr große Probleme, aber alle hatten sich auf mein Kind eingeschossen und ich wusste, ich hab keine Chance. Ich habe ihn im 2. Schuljahr gewechselt und das niemals bereuen müssen.

Und wenn ich mir hier so einige Antworten durchlese, müsste doch jedem klar sein, warum die Fragesteller keine Elternsprecher dabei haben wollen.

Vielen Dank für die Antwort.

Er ist zur Zeit auch nur teilbeschult weil er angeblich nur den Unterricht stört im Unterricht einfach isst oder auch einfach unaufgefordert aufsteht geräusche macht und auch mal schimpfworte sagt(lernen die schon im Kindergarten)

Unsere Vermutung ist ,das er an ADHS leidet denn er zeigt 90 Prozent der Symptome.Das wieder rum muss erst rausgefunden werden und der Termin steht auch schon fest aber die Fachärzte haben nunmal auch sehr lange Wartezeiten.

Dies interssiert die Schule aber nicht.

Gibt es dafür nicht extra noch einen Lehrer der das alles organisiert hatte? Irgendwer muss ja dafür befugt sein noch

Was für einen extra Lehrer?

Jemand muss doch von den Lehrern beschlossen haben, so etwas zu machen?