Klassenarbeit verpasst - Note 6 zulässig?!

15 Antworten

Ein vierzehnjähriger sollte in der Lage sein, die Mutter, wenn sie nun mal verschläft, zu wecken. (Wenn er überhaupt noch die Mama braucht, um seiner Schulpflicht nachzukommen. Die Verspätung hat er also selbst zu vertreten, warum dann eine Ersatzarbeit fordern?

Dein 14 jähriger Sohn verläßt sich nur darauf, daß Du Ihn weckst? Da solltest Du Ihm beibringen was er für Pflichten hat.

Ja, er hat jetzt eine 6 und da lässt sich auch nicht dran rütteln is' bei mir auch schonmal so gewesen.

Aber sicher doch. Mit 14 ist er kein Kleinkind mehr.

Das "wäre" nicht nur zulässig, das IST zulässig. Da braucht es auch kein "angeblich". Und das ist auch gut und richtig so. 

Gruß, earnest

Hallo, für eine verpasste KLassenarbeit eine 6 zu verteilen, ist meines Wissens nicht zulässig.

Ob nachgeschrieben werden darf oder muss, hängt vom Bundesland ab.

Schau doch einmal diesen Artikel:

http://www.focus.de/familie/schule/recht/was-gilt-in-welchem-bundesland-nachschreiben_id_2524966.html

 

Du widersprichst deinem eigenen Link. Dort ist festgehalten, daß fast nirgends nachgeschrieben werden muß, wenn ein Schüler aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt.