Klassenarbeit schreiben obwohl die letzte noch nicht korrigiert wurde!

9 Antworten

Also ich würde einfach mal mit dem Lehrer reden, ich bin zwar der Ansicht, dass man es nur dann darf, wenn der Stoff in der zweiten arbeit ein anderer ist, als in der ersten, sicher bin ich mir nicht. Aber wenn du gleich mit irgendwelchen Paragraphen kommst, wird der Lehrer erst recht nicht einsehen wollen, dass er die Klausur garnicht hätte schreiben dürfen. Außerdem kommt sowas unprofessionell, wenn man irgendwelche Praragraphen nennt, ohne das man Ahnung von Recht hat...

Darf er schon, aber wenn er mit der alten Arbeit so lange trödelt, können sich die Eltern ruhig mal bei der Schulleitung beschweren.

bei uns ist das nicht erlaubt, red halt mit Lehrer / Schulleiter etc.

Das machen bei uns die Lehrer auch.

vielleicht liest du das schulrecht selbst mal - nur so als tipp

frage12345679 
Fragesteller
 03.01.2012, 23:55

Das habe ich! Ich bin auf Stellen gestoßen die man als Verbot für soetwas interpretieren kann. Es gibt aber keine eindeutige Äußerung dazu.

Also zumindest nicht im Berliner Schulgesetz!

imager761  04.01.2012, 00:48
@frage12345679

Aber eine, wonach bei Nichtablegen einer geforderten Leistungsüberprüfung ein "ungenügend" zu erteilen ist.

Denke, das beantwortet deine Frage.

G imager761