was gilt in diesem fall nach berliner schulgesetz?

3 Antworten

Moin ! Wenn ich dich richtig verstehe, fragst du, ob du am ersten Tag deines Wiedererscheinens MINDESTENS ZWEI Arbeiten schreiben musst.

Nein ! Natürlich nicht ! Es ist schon "ganz schön happig", dich am ersten Tag der Genesung EINE Arbeit schreiben zu lassen ! Da hat wohl ein Lehrer kein Fingerspitzengefühl...

Ob Berlin oder Bayern, Flensburg oder Freiburg: BASS (Bereinigte Amtliche Schulgesetz-Sammlung) und ASchO (Allgemeine Schulordnung) sind in fast allen Bundesländern in etwa deckungsgleich und beantworten deine Frage in dem von mir genannten Sinne !

paulklaus

Ohne das entsprechende Schulgesetz zu kennen sehe ich erstmal kein Problem darin. Der Zeitpunkt liegt schließlich sogar nach dem eigentlichen Klausurtermin.

hmm... also wenn ich deine aussage jezt richtig verstanden habe, meinst du, dass die lehrer recht darauf haben, den schüler alle bis dahin versäumten arbeiten an einem tag achschreiben zu lassen..?

@naumov94

Achso ich hab da glaube ich was überlesen. Ich habe grundsätzlich gemeint, dass man am ersten Tag des Schulbesuchs eine Klausur nachschreiben kann, da man keine Nachteile gegenüber anderen Schülern haben dürfte. Wie das mit mehreren Klausuren aussieht weiß ich nicht, bei uns durfte nur eine Klausur an einem Tag geschrieben werden.

Wenn ich als Lehrer den Eindruck hätte, dass der Schüler nur wegen der Tests krank geworden wäre, würde ich darauf bestehen, dass er sofort am ersten Tag nach schreibt.

Deine Meinung war nicht gefragt, sondern die rechtslage