Verweis wegen unentschuldigtem Fehlen

5 Antworten

alle einen Verweis

Nicht alle, nur die 20.

Ist das gerechtfertigt?

Ja.

Hallo bosshaft,

mit einem Verweis (das ist eine Ordnungsmaßnahme!)brauchst du wohl nicht zu rechnen. Dafür ist eure Sache zu harmlos. Man wollte euch wahrscheinlich nur mal drohen.

Lies mal in der Allgemeinen Schulordnung nach, was ein Verweis überhaupt ist. Einige Dinge daraus habe ich hier kopiert, und ich glaube kaum, dass die Schulleitung sich den Aufwand leistet, der damit verbunden ist. Solltet ihr trotzdem einen Verweis bekommen, dann prüft mal (durch eure Eltern!) nach, ob alle Verfahrensgrundsätze eingehalten sind und legt Widerspruch ein. Das gibt einen derartigen Verwaltungsstress, dass ihr wahrscheinlich gut da raus kommt.

BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO)

§ 13 Erzieherische Einwirkung (1) Die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen kommt erst in Betracht, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen (§ 26 a Abs. 2 Satz 1 SchVG). Vor einer Anwendung von Ordnungsmaßnahmen soll die Schule durch erzieherische Einwirkung der Schülerin oder dem Schüler das Fehlverhalten einsichtig machen und auf eine Verhaltensänderung hinwirken. ……….

(3) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, ……. ………

§ 14 Ordnungsmaßnahmen

(2) Folgende Ordnungsmaßnahmen können angewandt werden:

  1. der schriftliche Verweis (§ 16),

  2. ......(es folgen weitere...)

§ 15 Verfahrensgrundsätze

(3) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt vor der Stelle darzulegen, die über die Maßnahme zu beschließen hat. Die Schülerin oder der Schüler ist darauf hinzuweisen, dass sie oder er eine Schülerin oder einen Schüler oder eine Lehrkraft ihres oder seines Vertrauens hinzuziehen kann.

(4) Vor der Beratung und Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen in der Lehrerkonferenz hört diese eine Vertreterin oder einen Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrats, soweit die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler oder die Erziehungsberechtigten nicht widersprechen.………

(6) Ordnungsmaßnahmen sind den Erziehungsberechtigten unter Darlegung des Sachverhaltes schriftlich bekannt zu geben. …….

§ 16 Schriftlicher Verweis

(1) Über die Erteilung eines schriftlichen Verweises beschließt ein Ausschuss der Klassenkonferenz,……... Die Vertretungen der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler nehmen mit beratender Stimme an der Sitzung teil, …….

Ich bezweifle, dass die die Aussagen von Unbekannten deine Lehrer irgendwie groß kümmern werden und bei dem Fehlen von 20 Leuten ist es relativ unwahrscheinlich, dass ihr alle krank wurdet ;o

nein.

ich als mutter würde dagegen angehen was für einen verweiss, wozu? weil die lehrer unfähig sind euch ersatzunterricht zu bieten oder irgendwer mit euch den unterricht vorzieht. ich finde es eine frechheit der schule euch drei stunden rumgammeln zu lassen, noch dazu für eine stunde kunst. was sagen denn eure eltern dazu?

Die haben ja auch befürwortet dass wir nach hause gehen und uns eine entschuldigung geschrieben

@bosshaft98

dann sollten alle eltern dagegen an gehen und mal dampf machen warum es erst dazu kommen musste das drei stunden nach einander ausfallen ohne betreuung, ersatzunttericht oder vertretung.