Klage gegen Arge/Jobcenter wegen Rückforderung

10 Antworten

Hat hier eine Klage Aussicht auf Erfolg?

Ja

Sind gemeinsame FB Fotos zwangsweise ein Beweis, dass man in einer engen Partnerschaft ist?

Natürlich nicht; ebensowenig wie der Umstand, dass du über eine größere Entfernung umgezogen bist, lässt darauf schließen, dass die Partnerschaft so gefestig ist, dass man von eine BG ausgehen kann.
Es lässt sich auch genau gegenteilig argumentieren, nämlich insofern, als die große Entfernung das bisherige Kennenlernen schwieriger machte und eine intensive Bindung überhaupt erst durch den Zuzug ausgetestet werden konnte.

dass wir gemeinsame Kurztripps und einen Urlaub gemacht haben

Dient dem Ausprobieren; ist kein Beleg für eine BG, erst Recht nicht, wenn auch hier das Finanzielle getrennt wurde.

Dennoch hätte der Zuzug mitgeteilt werden müssen, da deine Mietanteil aus den Leistungen hätte herausgekürzt werden müssen.
Eine Rückforderung, die diesen Anteil betrifft, wäre also in Ordnung; alles andere ist insofern zuviel, als das Jobcenter lediglich behauptet, aber letztlich keine Indizien anführen kann, die nach die Annahme eine BG zwingend machen. Du solltest ohnehin davon ausgehen, dass das gesamte BG-Recht im SGB II mit heißester Nadel gestrickt ist

Ich persönlich würde immer eine Klage riskieren. Kostenrisiko hält sich in Grenzen; Genaues kann dir ein Anwalt sagen, den du mit Beratungsschein aufsuchen könntest (auch zu dem Procedere hilft Anwalt weiter).

VirtualSelf  27.01.2014, 17:15

PS: Auf jeden Fall herausstellen, dass du dich an der Kinderbetreuung und -erziehung eben FAKTISCH nicht wie ein Vater beteiligt hast. Das müsstest du vor Gericht mit Beispielen ausmalen können, denn das ist DER Punkt, über den man euch auch dann kriegen könnte, wenn das Finanzielle getrennt ist.

Immer daran denken, dass die 4 Punkte des § 7 Abs. 3 a SGB II durch ein "ODER" verbunden sind, was bedeutet, dass nur einer zutreffen muss, damit das Jobcenter eine BG unterstellen darf.

Meister1981 
Fragesteller
 27.01.2014, 17:23
@VirtualSelf

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Wenn überhaupt würde ja der 3. Punkt zutreffen, bis auf das "versorgen" und in der Überschrift steht, dass es vermutet wird und auf eine Vermutung dies auch gleich anzunehmen und 2.500 EUR zurückverlangen ist schon übertrieben.

tinki81  29.01.2014, 18:35
@Meister1981

Was ist wenn man mit einem gemeinsamen Kind in einer Wohnung wohnt, jeder seine getrennten Zimmer, jeder ein Mietvertrag hat und keiner über das Einkommen oder Vermögen des anderen verfügt. Wir wohnen zusammen da in der Schwangerschaft bei dem Baby eine Behinderung festgestellt wurde und wirn icht wußten was die zukunft bringt und ein zusammenzug die bessere Lösung für uns und das Kind war. Wir sind kein Paar!!!!

Meister1981 
Fragesteller
 27.01.2014, 17:18

"Kostenrisiko hält sich in Grenzen" In welchen Regionen hält sich der Kostenpunkt denn auf? Ich hatte mit sowas noch nie zutun. Wenn die Rückforderung auf meine "Partnerin" läuft und Sie aber mittlerweile in einem Arbeitsverhältnis steht, bekommt Sie dann auch einen? Oder kann ich dieses auch beantragen, bin arbeitslos und werde ja auch genannt im Schreiben der Arge.

Der Herr vom Amt wird sich sicher damals ein Bild gemacht haben und auch euer Bad, den Kühlschrank und die 2 Schlafzimmer gesehen haben ... Also wenn du die Wahrheit sagst und ihr tatsächlich keine beziehung führt, würde ich klagen...

Meister1981 
Fragesteller
 27.01.2014, 13:38

Der Herr vom Amt war nur zu einem Gespräch unter der Tür gestanden. Mehr nicht. Ich hätte damit gerechnet, dass nach meinem Widerspruch wieder jemand kommt und es etwas genauer prüft, aber das war auch nicht der Fall. Ich finde, dass dies nicht vom Schreibtisch aus beurteilt werden kann.

ErdeerSahne  27.01.2014, 13:40
@Meister1981

dann würde ich mich aber schon mal auf einen Überraschungsbesuch einstellen...

Meister1981 
Fragesteller
 27.01.2014, 13:43
@ErdeerSahne

ich denke nicht, dass jetzt noch einer kommen wird. Für das Amt ist der Widerspruch erledigt. Von mir aus hätte mit ruhigen gewissen einer kommen können.

Urknall  28.01.2014, 14:28
@ErdeerSahne

Den muss man aber nicht rein lassen, der darf sich anmelden und dann wieder erscheinen, sofern dem Termin zugestimmt wird ;)

VirtualSelf  27.01.2014, 17:10

Also wenn du die Wahrheit sagst und ihr tatsächlich keine beziehung führt, würde ich klagen...

Darum geht es gar nicht.
Das Schöne ist, man darf wie ein Ehepaar zusammenleben - ein Bett mit gemeinsamer ausgiebiger Nutzung -, ohne dass das eine BG begründet.

Meister1981 
Fragesteller
 27.01.2014, 17:14
@VirtualSelf

Warum macht das Amt dann eine solche Welle? Also siehst du gute Chancen bei ner Klage?

Urknall  28.01.2014, 06:42
@Meister1981

"Ämter" machen generell Wellen, schon alleine um die eigenen Ziele zu erfüllen, in dem Fall hier ist das erklärte Ziel Geld einzusparen. Im ALG II Bezug gilt nur eine Regel, wer nicht klagt hat schon verloren und wird vom Staat verarscht.

Meine Partnerin war zu dieser Zeit Hartz4 Bezieherin,


wieso legst Du Widerspruch ein - sie war doch Bezieherin der Leistungen?

Jetzt bleibt nur noch die Kalge vor dem Sozialgericht mit ungewissem Ausgang ...

dei Argumentation des hobcenters erscheint zumidnest sehr schlüssig, was den Umzug quer durch die Republik zum neuen Partner angeht ... und sowas ist nunmal anzuzeigen ...

ggfls. könnte das Jobcenter auch noch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs erstatten ... schließlich steht auf jedem Antrag und auf jedem Merkblatt, das Änderungen in den Verhältnissen anzuzeigen sind (auch was den Zuzug / Wegzug angeht)

Vergiss es ,die sind völlig im Recht ,aber wieso macht man das nicht und meldet das alles richtig ,dann passiert sowas nicht.Wie kann man auch wegziehen ,wenn man am neuen Wohnort keine Arbeit hat.Zuerst würde ich versuchen eine Arbeit ,dann Umzug.

Meister1981 
Fragesteller
 27.01.2014, 16:32

Ich möchte das mal etwas gerade rücken.....ich hatte eine Arbeit, dann ging die Firma pleite und alle (also auch ich) wurden gekündigt. Nun konnte ich mir vom Arbeitslosengeld meine damalige Wohnung nicht mehr finanzieren. Da ich als Arbeitsloser keinen neuen Mietvertrag bekomme hat mich eben meine Bekannte aufgenommen, als WG sozusagen, sobald ich eine neue Stelle bekomme und einen neuen Mietvertrag unterzeichnen kann ziehe ich ja wieder aus und solange nimmt sie mich eben bei sich auf. Ich kaufe für mich ein und sie für sich und die Kinder, ich schlafe auf der Couch und nicht gemeinsam mit im Bett. Sie sagte damals was von nem Probejahr wo man nichts melden muss. Leider ist das eben falsch gewesen, aber deswegen kann man doch nicht gleich als Paar angesehen werden. Und wenn man an einem sonnigen Sonntag zusammen mal an einen See fährt und dort ein Foto macht was dann bei FB zu sehen ist da ist auch nichts dabei, Dann hätten wir auf der ganzen Welt aber viele Paare wenn jedes Foto auf dem mehr als eine Person zu sehen ist eine Beziehung miteinander hat.

Urknall  28.01.2014, 06:40

"Vergiss es ,die sind völlig im Recht ....."

Die sind garnix, außer vielleicht mal wieder auf dem Holzweg.

Claud18  28.01.2014, 11:52
@Urknall

Das machen sie sehr gern, Leuten, die sich eine Wohnung/ein Häuschen teilen eine Beziehung zu unterstellen. Ich habe da von einem Beispiel im Land Brandenburg gelesen, wo sich zwei ältere Leute seit Jahren ein Häuschen teilten. Dann wurde die Frau (der Mann war Rentner) schwer krank, verlor ihre Arbeit und musste irgendwann Hartz IV beantragen. Das JobCenter unterstellte den beiden sehr schnell eine BG, verlangte die Einkommensnachweise des Mannes, die dieser verweigerte, da es das JC nichts anging. Da stellte das JC einfach die Zahlung ein, und den beiden drohte die Obdachlosigkeit, da der Mann von seiner Rente allein die Miete nicht bezahlen konnte (deshalb hatte er ja nach einem Mitmieter gesucht). Natürlich klagte die Frau gegen den Bescheid, aber der Vermieter wartet ja nicht Monate auf seine Miete, bis das Gericht endlich eine Entscheidung trifft. Natürlich hat das JC großzügig angekündigt, die Kosten zweier (wesentlich teurerer) Obdachlosenunterkunft zu übernehmen. Wie es weitergegangen ist, weiß ich leider nicht. Aber ich verstehe beim besten Willen nicht, wieso das JobCenter so darauf erpicht ist, Leute erst obdachlos zu machen und dann die teure Obdachlosenunterkunft zu bezahlen.

hole dir bei gericht einen beratungsschein für einen anwalt. der anwalt kann dir sagen ob es eine aussicht auf erfolg bei klageverfahren gibt. ich denke du hast gute aussichten das zu gewinnen wenn es denn alles der wahrheit entspricht. ich selber habe 6 jahre auf einen termin bei gericht gewartet und auf ganzer länge gegen das jobcenter gewonnen. du hast nichts zu verlieren.

Meister1981 
Fragesteller
 27.01.2014, 17:24

Welche Voraussetzungen müssen denn dafür erfüllt sein, dass ich dieses Beratungsschein erhalte?

Urknall  28.01.2014, 06:39
@Meister1981

ALG II Bescheid sollte ausreichen um den Beratungsschein beim Amtsgericht ohne Murren zu bekommen.

stesage  28.01.2014, 12:49
@Urknall

ja da hat urknall recht deshalb daumen hoch