Wie lange dauert es, bis ich Antwort von dem Jobcenter auf meinen Widerspruchsbescehid bekomme?

4 Antworten

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Wann die Antwort kommt, kann Dir hier ja niemand sagen / schreiben. Das kommt ganz darauf an, wie in dem Jobcenter gearbeitet wird. - Oftmals wird zügig reagiert, wenn man Anträge und Eingaben persönlich abgibt und sich das bestätigen lässt (für die Zukunft - dazu gleich mehr).

Du schreibst, die Ablehnung erfolgte aufgrund Deines Vermögens, das bis zum April reichen würde - das wäre doch dann das Geld oberhalb des geschützten Vermögens = Schonvermögen.

Dann schreibst Du, dass Du Dein Schonvermkjögen nicht angreifen möchtest.

Hole Dir zu der Sache mit dem Vermögen auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

cyracus  28.03.2014, 06:13

Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

cyracus  28.03.2014, 21:30

Danke fürs Sternchen ҉ •●✿⊱ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿●• ҉

cyracus  28.03.2014, 21:35

Ach ja - noch etwas:

Falls Du eine (neue) Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an:

Eingliederungsvereinbarung 1

Es sind sieben kleine Teile. Ist ein Teil zu Ende, kannst Du den Folgeteil direkt auf Youtube oben rechts neben dem Video anklicken.

http://www.youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM

Das Jobcenter verweist auf die Verwertung von vorhandenem Vermögen, das nicht geschont ist (also nicht privilegiert oder durch die Freibeträge geschützt ist.) http://hartz.info/index.php?topic=25.0

Normalerweise dauert das erst einmal nicht lange,bis du zumindest einen Brief bekommst,in dem der Eingang deines Widerspruchs bestätigt wird !

In der Regel nicht länger als 2 - 3 Wochen.

Aber dann kann es dauern,bevor er abschließend Beschieden wird und dagegen kannst du erst nach Ablauf von 3 Monaten nach dem du den Widerspruch abgeschickt hast,eine Untätigkeitsklage einreichen.

Das würde in deinem Fall der 19.05.2014 sein,da du ihn am 18.02.2014 abgeschickt hast.

isomatte  28.03.2014, 18:08

Du hast zwar nur nach der Bearbeitungszeit deines Widerspruchs gefragt,aber ich möchte dich auch mal über das Schonvermögen aufklären,denn kein Amt wird dir die gesetzlich zustehenden Leistungen verwähren,solange du dein Schonvermögen nicht übersteigst und bedürftig bist !

Hast du also mehr als min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt 3850 € oder allgemein 150 € pro Lebensjahr + diese einmaligen 750 €,wird das übersteigende Vermögen auf deine dir zustehenden Leistungen angerechnet.

Privilegiert ist ein KFZ - pro arbeitsfähigen BG - Mitglied,mit einem Zeitwert von bis zu 7500 €,was man haben könnte,das nicht auf das Schonvermögen angerechnet würde.

In deinem Fall wird es dann so sein,dass das anrechenbare Vermögen,welches über deinem Schonvermögen liegt so hoch ist,das es verteilt auf deinen dir zustehenden Anspruch bis April reichen würde.

Demzufolge kommt es dann zum Leistungsausschluss und zur Ablehnung deines Antrages.

aber ich mache mir Sorgen, dass das Jobcenter nicht reagiert oder das mein Widerspruch veroren gegangen ist, obwohl ich ihn per Rückantwortschein gesendet habe

Wenn du deinen Widerspruch nachweislich eingereicht hast innerhalb der Frist, dann zählt der auch als eingegangen. Auch wenn die Schergen vom Mobcenter diesen wie so oft verschlampt haben.

Ich würde dir dennoch raten zu einem Anwalt für Sozialrecht zu gehen und ihn mal auf eine Eilklage anzusprechen,