Kirchensteuer Erstattung von 2014 erst 2016 bekommen - muss ich das nochmal angeben?

1 Antwort

Es sind alle Kirchensteuererstattungen anzugeben, die du in 2016 erhalten hast. Für welchen Zeitraum sie erstattet wurden, spielt keine Rolle.

Der letzte Satz ist wie folgt zu verstehen: Deine gezahlte Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen (= der Betrag auf den der Steuersatz angewendet wird). Von der gezahlten Kirchensteuer werden die Erstattungen abgezogen ( bis zu einem Wert von 0). Der Betrag um den die Erstattungen die Kirchensteuerzahlungen in einem Jahr übersteigen, wird als steuerpflichtige Einnahme deinem Einkommen hinzugerechnet.

Ok verstehe Danke ! ABER betrüge ich mich damit nicht selbst? Dann erhöht sich ja mein Einkommen wieder und ich versteuere das doch dann doppelt??? Als wie wenn die Kirche die Hälfte meines Kuchens möchte, nach nem Jahr feststellt das war zuviel und ich krieg ein Stück davon zurück... In der Zwischenzeit hab ich aber schonwieder einen neuen Kuchen gebacken. Somit habe ich einen Kuchen +1 Stück. Hiervon wollen sie dieses Jahr nochmal die Hälfte haben - was dann n halber Kuchen + n halbes Stück wäre ?!

Sorry, dem Kuchen-Beispiel kann ich nicht ganz folgen ;) In 2014 hast du offenbar zu viel KiSt gezahlt. Diese (im Nachhinein) zu Unrecht gezahlte KiSt hat in 2014 dein zu versteuerndes Einkommen gemindert. Es wird aber nicht im Nachgang der Bescheid für 2014 geändert, sondern die überschüssige Erstattung im Jahr der Zahlung als Einnahme verbucht. Insgesamt ergibt sich ( mal von Auswirkungen der Steuerprogression abgesehen) damit über die Jahre gesehen, keine doppelte Einnahme.