Kann der Arbeitgeber nachverfolgen, ob man aus der Kirche ausgetreten ist?

10 Antworten

Sieh es doch mal so: Wer möchte denn bei einem Arbeitgeber angestellt sein, der einem daraus einen Strick drehen will ? Von solchen Menschen würde ich kein Geld annehmen.

Also: Wenn der Verdacht besteht, abhaken! Ganz gleich, ob er es einsehen könnte oder nicht.

Wg Kirchensteuer hatte der Arbeitgeber auf so was Einblick, früher war das so, heute bin ich mir nicht sicher darin. Aber: ob kath oder evang getauft, ist kirchlichen Arbeitgebern meist egal, Hauptsache christlich. Aber ohne Konfession und ohne Kirchensteuer wird dich kein christl. AG einstellen. Dann musst du vorher einfach wieder eintreten, wenn dir der Job, eine kirchliche Hochzeit, die Taufe deines Kindes, eine Patenschaft, oder deine Beerdigung mit Pfarrer wichtig ist.

Ja, kann er..

Im stammbuch deiner Geburtspfarrei werden alle wichtigen ereignisse deines lebens eingetragen. Geburt, Taufe, Eheschliessung und eben ein. Evtl. Austritt.

Somit kann mit einsicht in dieses verzeichnis alles exakt nachvollzogen werden. Bis zu deinem austritt.

Ineieweit es arbeitgebern allerdings möglich ist in diese unterlagen einsicht zu nehmen, weiss ich leider nicht.

In seltenen Fällen geht es den Arbeitgeber etwas an: Wenn Du Dich auf einen Job bei einem kirchlichen Träger bewerben möchtest und deren Vorgabe die Mitgliedschaft in der Kirche und ein Vertreten christlicher Sichtweisen ist, dann hast Du ohne Mitgliedschaft kaum eine Chance.

Gut finde ich - persönlich - sowas nicht, denn in meinen Augen diskriminiert es Menschen, die nicht in der Kirche sind. Andererseits kannst Du Dich ja auch nicht um eine Stelle als Schwimmtrainer bewerben und angeben, Du seist Nichtschwimmer ...

Nun ja, damit würde ich es nicht vergleichen. Bei kirchlichen Trägern arbeiten haufenweise Atheisten, nur sind diese auf dem Papier einfach Christen. Solange es sich nicht um eine Stelle handelt, bei der der Glaube eine wichtige Rolle spielt, empfinde ich es als ganz schön diskriminierend. Zumal die Stellen im sozialen Bereich mit öffentlichen Geldern gefördert werden. 

Spätestens auf der Lohnsteuerkarte ist die Konfession aufgeführt und das sieht natürlich auch der Arbeitgeber. 

Die Konfession gehört zu den persönlichen Daten, die man normalerweise im Lebenslauf angibt - das ist zwar nicht verpflichtend, aber auch das Fehlen dieser Angabe ist eine Aussage.

Natürlich kann das bei der Bewerbung eine Rolle spielen und das nicht nur bei kirchlichen Arbeitgebern. Es gibt durchaus auch Arbeitgeber in der Privatwirtschaft, die darauf achten.