KiPo - Mindeststrafe 1 Jahr verhältnismäßig?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ist nicht verhältnismäßig 67%
Ist verhältnismäßig 33%
Höhere Strafe Ja, aber min. 1 Jahr ist zu viel 0%

2 Antworten

Ist nicht verhältnismäßig

Finde ich persönlich schwierig, da Kinderporno nicht gleich Kinderporno ist.

Wenn meine Erinnerung richtig ist, gilt es ja auch schon als Kinderpornographie, wenn ich ein Badefoto nehme und näher an bestimmte Stellen ranzoom. Mal ganz davon abgesehen, dass es auch wirklichkeitsnahe Kinderpornographie beinhaltet. Sprich, es gibt da nicht einmal ein Opfer.

Wenn es um ein tatsächliches Geschehen geht und das Foto auch tatsächlich zu diesem Zweck entstanden ist, dann ist die Mindeststrafe absolut gerechtfertigt.

Bei Bildern, die eben nicht als Kinderpornographie entstanden sind oder aber aller spätestens bei fiktiven Werken, die eben "nur" wirklichkeitsnah sind, finde ich es unangemessen.

Ist verhältnismäßig

Ich durfte eine Zeit lang Computer und Handys dieses Abschaums auswerten. Ich habe auf die Verfassung geschworen, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, aber da fällt es einem doch schwer, sich daran zu erinnern und sich zusammen zu reißen.

Ich werde diese Bilder und Filme mein Leben lang nicht vergessen können. Und was macht das dann erst mit diesen Kindern?