nacktbilder von minderjährigen erhalten und verbreitet, welche konsequenzen?

9 Antworten

ja sicher is das strafbar. aber nich nur der typ, auch das mädel kann belangt werden wenn sie im straffähigen alter (ab 14) is, schließlich isses verboten sowas in umlauf zu bringen, auch wenns von einem selber is. wie die strafen ausfallen weiß ich nich, in jedem fall is es verboten.

abgesehen davon sollte man auch keine nacktbilder von sich verschicken. das is nur dumm.

Nackbilder sind etwas perönliches, wenn du die Bilder an den Freund geschickt hast waren diese auch nur für ihn bestimmt, also darf er sie nicht ohne deine Erlaubniss weiterschicken. Du kannst ihn anzeigen und gerichtlich dafür sorgen dass er die Bilder nicht verbreiten darf. Schickt er sie über E mail weiter hat er sie nicht veröffentlicht. Wenn sie öffentlich zu sehen sind kann er ne Menge Ärger kriegen, den dass ist verboten.

Das ist erstmal grundsätzlich nicht strafbar, dazu muss es sich bei den Bildern erstmal um pornografische Darstellungen handeln, reine Nacktbilder sind das nicht, solange beispielsweise die Geschlechtsorgane nicht in einer aufreizenden Pose dargestellt sind (vgl. § 184b StGB).

Leider hatten die Vorredner noch nie ein Gesetzbuch in der Hand.

AmySophieBrown 
Fragesteller
 24.04.2013, 23:42

wie würde es dann beispielsweise mit videos bei der selbstbefriedigung o.ä. aussehen?

Haglaz  24.04.2013, 23:53
@AmySophieBrown

Das würde dann unter den Paragraf 184b StGB fallen, dann wäre tatsächlich die Verbreitung nach Absatz 1 Nr. 1 strafbar, wobei das Mädchen selber vermutlich nicht strafbar ist - ohne mich in das Thema jetzt eingearbeitet zu haben.

AmySophieBrown 
Fragesteller
 24.04.2013, 23:55
@Haglaz

okay, vielen dank :)

Haglaz  25.04.2013, 00:02
@AmySophieBrown

Strafrechtlich kann das bei der Polizei angezeigt werden, zivilrechtlich besteht auch die Möglichkeit, Unterlassung zu fordern und Schadensersatz nach § 823 I BGB zu bekommen. Wobei es bestimmt auch helfen könnte, einfach mit den Eltern des 17-Jährigen zu reden.

Ratirat  25.04.2013, 00:11

Auch nicht-pornografische Bilder dürfen nicht ohne Zustimmung des Abgebildeten verbreitet werden. Strafbarkeit kann sich zudem aus dem Urheberrecht ergeben.

Ich stimme dir aber darin zu, dass die anderen Beiträge hier von 20 % Nichtwissen, 75 % Halbwissen und einem winzigen Rest Ahnung geprägt sind.

Haglaz  25.04.2013, 00:44
@Ratirat

Darauf bezog sich der letzte Beitrag, der § 823 I BGB setzt nicht zwingend voraus, dass es sich um Nacktbilder handelt, sondern wird hier das Recht aufs eigene Bild verletzt.

Ja, man könnte ihn aufgrund von Verbreitung pornographischer Inhalten von Kindern strafrechtlich verfolgen.

oliberlin  25.04.2013, 15:16

Kinder sind höchstens 13, keine 14/15, es können per definitionem also schon mal keine kinderpornographischen Inhalte sein. Ein wenig sollte man sich aber schon auskennen, wenn man zu Rechtsthemen Fragen beantwortet!

Das ist strafbar, welche gesetzlichen Regelungen hier greifen kann ich nicht sagen. Auf jedenfall können die Sorgeberechtigten des Mädchens Strafanzeige stellen.