Kindsunterhalt erst Anfang des Folgemonats bezahlen?

2 Antworten

Kindesunterhalt muss – wie beispielsweise eine Wohnungsmiete – monatlich im Voraus bezahlt werden. In der Regel wird die Zahlung zum Monatsersten verlangt und in der Jugendamtsurkunde oder in einem Gerichtsbeschluss so festgelegt. Es können auch hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Entscheidend ist, dass der Kindesunterhalt regelmäßig und verlässlich zu einem bestimmten Termin beim Unterhaltsberechtigten eingeht.

https://www.kanzleischoen.de/kindesunterhalt/

Unterhalt ist keine wünsch-dir-was-Option für den Unterhaltsverpflichteten. In der Regel ist der Unterhalt am Anfang eines Monats zu zahlen. Allerdings hast du nun allzu lange die von ihm gewählte Option hingenommen.

Auch solltest du prüfen, ob dir jetzt tatsächlich ein Monat fehlt und er in der Vergangenheit tatsächlich rückwirkend gezahlt hat... Du solltest nun dringend zum Jugendamt gehen und eine Jugendamtsurkunde einfordern. Also einen Titel gegen den Unterhaltspflichtigen erwirken! Dein Kind hat Anspruch darauf und sollte er sich verweigern, dann wird ihm das Familiengericht dies gerne näher erläutern! Denn damit kannst du, wenn der Unterhaltszahler regelmäßig unregelmäßig zahlt, sofort die Lohnpfändung einleiten, da in einer Jugendamtsurkunde oder einem Titel in der Regel ein Termin steht zu wann der Unterhalt auf dem Konto zu sein hat.

Und auch dies solltest du ihm gleich mit übersenden:

das Gesetz sieht in § 1612 BGB nur vor, dass der Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen ist.
Gibt es keine Vereinbarung, zu einem bestimmten Termin zu zahlen, reicht die monatliche Zahlung aus, auch wenn die Zahlung zu unterschiedlichen Tagen vorgenommen wird.
Liegt hingegen eine Vereinbarung oder ein Titel über den Unterhalt vor, wonach zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll, ist dieser Termin einzuhalten.
Kommen die Zahlungen dann nicht pünktlich, kommt der Vater in Verzug und muss Zinsen zahlen. Der Zinsatz beträgt 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, der zur Zeit 1,95% beträgt.
lavendelmeer 
Fragesteller
 04.01.2020, 14:14

Vielen Dank für deine Antwort. Alles was du oben schreibst/erwähnst habe ich/wir mit ihm durch. Ich bin schon lange mit den Kinder weg und seit 2011 geschieden. Habe für die "Kleine" noch einen Titel, Urkunde und das Urteil bezüglich der Gesundheitsfürsorge. Die Beistandschaft hat damals erst den Gerichtsvollzieher zurückgerufen nachdem er ihnen vorgelegt hat das er einen Dauerauftrag mit einem festen Datum eingerichtet hat. In dem Schreiben der Beistandschaft steht das er ab Jan. 2020 den erhöhten Unterhalt zu zahlen hat (ist eine Erhöhung von 21,00 Euro/mon.) Habe ihn angerufen und gesagt das er zu wenig überwiesen hat. Darauf hin seine Antwort "erst im Feb. , bekommst den Unterhalt immer im Nachhinein.

Kessie1  04.01.2020, 14:39
@lavendelmeer

Ist es denn tatsächlich so, dass er wirklich die letzten Monate immer am Ende gezahlt hat?!

Wenn er die vergangenen Monate immer am Ende bezahlt hat, also rückwirkend, dann macht es wenig Sinn jetzt wegen der paar Euro (die man ja am Ende des Monats dann für Januar bekommt) einen Anwalt zu bemühen. Denn er zahlt den Unterhalt ja, wenn auch in diesem Fall rückwirkend.

Für BEIDE Kinder solltest du allerdings die Jugendamtsurkunde einfordern. Darauf haben die Kinder auch einen Anspruch.

Liegt hingegen eine Vereinbarung oder ein Titel über den Unterhalt vor, wonach zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll, ist dieser Termin einzuhalten.

Steht von einem bestimmten Termin etwas im Titel?

lavendelmeer 
Fragesteller
 04.01.2020, 17:46
@Kessie1

Habe mir den vollstreckbaren Titel rausgesucht: Herr....verpflichtet sich seiner Tochter... für die Zeit vom 01.09.2009 an bis zur Volljährigkeit Unterhalt in Höhe von 100% des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe zu zahlen, ...ab dem 01.12.2018 ist die Herabsetzung vom 26.08.2015 widerrufen und er muss ... aus dem bestehenden Unterhaltstitel bezahlen. Anders habe ich leider keine Angaben da der vorherige Sachbearbeiter die Angelegenheit mit meinem Ex geregelt hat. Es geht mir nicht nur um die 21 Euro, habe nur keine Lust nachher wieder die Blöde zu sein... er muss noch ca. 21 Monate die Unterhaltsschulden bezahlen. Ich hatte auch für die "Große" einen Titel, sie ist aber jetzt schon über 19 und somit kann ich die Sache für sie leider nicht mehr regeln...

Kessie1  04.01.2020, 18:30
@lavendelmeer

Stimmt, die Große muss selbst ihre Ansprüche stellen wenn sie welche hat. Aber auch hier hilft das Jugendamt und sie hat Anspruch auf einen Titel! Allerdings seid ihr da ja Beide unterhaltsverpflichtet...

Wenn er nun tatsächlich immer im nachhinein bezahlt hat, dann bekommst du die 21 Euro ja auch mit der nächsten Zahlung die dann die Januarzahlung ist. Hat ja auch den Vorteil, wenn er mal keinen Unterhalt mehr zahlen muss, dass du am Ende des Monats dennoch Geld bekommst. Blöd ist nur die Befristung! Aber auch das kann geändert werden, da man Anspruch auf einen unbefristeten Titel hat! Denn wenn die Kleine 18 ist, dann muss sie nicht erst umständlich dem Geld hinterher rennen, sondern hat schon mal einen Titel, selbst wenn er dann weniger zahlen müsste, da du dann ja auch zahlen musst...

Für Unterhalt gibt es kein festes Datum. Hauptsache, er wird JEDEN Monat gezahlt.

Batman349  04.01.2020, 11:25

Das wäre mies

Niyaha22  04.01.2020, 11:30
@Batman349

Was wäre daran mies? Mies ist nur, wenn sich der Zahlung verweigert wird. Ansonsten spielt es keine gesteigerte Rolle. Ich bekomme meine 11 Euro Unterhalt irgendwann Mitte des Monats.

Batman349  04.01.2020, 11:30
@Niyaha22

11 Euro????? 😂😂

Niyaha22  04.01.2020, 11:35
@Batman349

Ja, 11 Euro. Weißt du nicht, dass man damit große Sprünge machen kann? ;-))

Batman349  04.01.2020, 11:36
@Niyaha22

Tust mir echt leid,wir Männer sind manchmal echt gemein

Niyaha22  04.01.2020, 13:17
@Batman349

Ich überlasse dem Karma die Arbeit. Zum Teil ist es ja schon eingetreten.