Unterhalt-falsche Angaben-Schwarzarbeit?

4 Antworten

er zahlt unterhalt und rechnet sich arm. das ist nicht schön, steht ihm aber gesetzlich zu.  wenn du den verdacht der schwarzarbeit hast, musst du beweise vorlegen und konkrete fakten. ein verdacht deinerseits reicht da nicht aus. wenn du also fakten hast: fotos, adresse des arbeitgebers etc, dann kannst du dies dem zollamt und dem jugendamt vorlegen und das prüfen lassen.

wie er an sein neues auto oder sein haus kommt, geht dich nichts an. das kann auch seitens der familie finanziert werden oder das wird seitens einer eventuellen neuen freundin finanziert. das ist seine sache. vielleicht läuft das auto nicht mal auf seinen namen. auch wie er trinkt oder raucht und das finanziert ist seine sache. vielleicht bekommt er zigaretten günstig aus dem ausland finanziert - in polen kostet es nur einen bruchteil bspweise von dem was du in deutschland löhnen musst.

wie er den umgang gestaltet ist ebenfalls seine sache. wenn er die kinder nicht mehr nehmen kann oder will, dann musst du damit leben, auch wenn es für die kinder natürlich extrem traurig ist.

nimm es wie es ist. genieß die ruhe wenn die kinder mal abgeholt werden und häng dich nicht an nebensächlichkeiten wie neues auto oder haus auf, dinge die du weder ändern noch beeinflussen kannst. genieße die zeit mit deinen kindern und denke daran, die werden so schnell groß und werden ihre eigenen schlüsse aus seinem verhalten ziehen. belaste sie nicht mit sachen von zu wenig unterhalt etc oder deinen vermutungen, dass stößt die kinder nur von dir weg. sie finden für sich allein raus, was für ein mensch er ist. auch benutze sie nicht als spione um die verwandtschaft auszuhorchen und stell dazu keine fragen was dort gesprochen wurde.

Schwarzarbeit musst du beweisen können. Das ist alles gar nicht so einfach 

Aber wenn dein ex weniger als den mindestlohn zahlt kannst du aufstockend UVG beantragen. Da gibts seit juli ne neue Regelung. Das sind dann Schulden die er sich anhäuft.

Mein ExMann arbeitet auch schon immer schwarz. Allerdings müsste man ihn in flagranti erwischen um das zu beweisen. Ich hab jetzt UVG beantragt.....

Erst mal danke für die Antwort. Hast du evl. eine Info-Seite bezüglich der UVG-Aufstockung?

@Henne7

Ich kann nicht von jeder seite links poste da ich nim Handy aktiv bin.

Aber seit 1.7. Juli gibts für kinder bis zum 18. Lebensjahr jetzt UVG . Wenn du noch im September Antrag stellst kannst du bis Juli rückwirkend bekommen.

http://wir-sind-alleinerziehend.de/unterhaltsvorschuss/

@Maleficent666

aber nicht für alle kinder. daran sind bedingungen gestellt.

@markusher

Wenn man weniger als den Mindestunterhalt bekommt / oder gar nix und auch keine Ausbildung hat jedes Kind Recht auf diesen Unterhalt.

Mir wurde nichts von evtl Bedingungen berichtet. Es hieß nur uns stehts zu

@Maleficent666

für alle Kinder unter 18 Jahren, sofern die Mutter mehr als 600 Euro selbst verdient und nicht wieder geheiratet hat Habe es selbst auch beantragt für meinen fast 17 jährigen Sohn. 

wäre zwar etwas unfair aber nehmen wir mal an der Zoll bzw das Finanzamt macht einen Besuch bei dieser Firma und macht eine Betriebs- Steuerprüfung mit Bilanz und allem was dazu gehört.
Wenn sich nun herausstellt dass durch Bargeldzahlungen an deinen Ex er dadurch weniger zahlen muss da diese auf seiner Gehaltsabrechnung nicht erscheint....

Rede mal mit Beistandschaft bzw Fa

Habe ich auch schon dran gedacht... er hat mir aber vor einiger Zeit gesagt "hältst du nicht die Klappe, gehe ich gar nicht mehr arbeiten"... Ich bin ja froh das er etwas Geld bezahlen muss... Mich ärgert das er sich hat runterstufen, er hat eine qualifizierte Ausbildung (aber keine richtige Lust zu arbeiten, mal ist es dies mal das oder der oder die)...ich finde wer saufen kann kann auch arbeiten bzw. wer sich nicht um die Kinder kümmern will, sollte zumindest herangeholt werden können um den kompl. Unterhalt zu zahlen...

Beistandschaft meint ich solle Beweise bringen...

Annonym anzeigen wegen schwarzarbeit...am besten nicht du selber, hast ne gute freundin die das machen würde?.. oder anwalt mit prüfung beauftragen...

was zeigt man denn da an? um erstmal jemanden in bewegung zu versetzen muss name des arbeitgebers, arbeitszeiten und beweise vorgelegt werden. ansonsten wird eine solche anzeige in ablage p landen.