Kindesunterhalt während Existenzgründung

9 Antworten

Deine Idee mit der Selbständigkeit ist Dein ureigenes Risiko. Ein "Jugend forscht Projekt" wird daraus keiner machen und auch Dein Kind nicht.

Du hast einfach und deutlich den Unterhalt zu leisten und wenn Du Angst vor schlechten Zeiten hast, dann musst Du eben Rücklagen bilden.

Ich habe u.a. eine Event Agentur. Die brummt von März bis Oktober. Für die nicht brummenden Monate muss ich mir Rücklagen für alle meine laufenden Kosten bilden. Und der von Dir zu leistende Kinderunterhalt ist in Deiner Planung immer und immer wieder als ein laufender Posten zu betrachten. Deine Miete zahlst Du doch sicher auch..

weiß aber noch :nicht, was mir nach Abzug der Steuer und Abgaben zum Leben :bleibt

Únd so lange das nicht klar ist, gibt es für den Kindesunterhalt auch keine wirkliche Berechnungsgrundlage. Aber nach einem Monat sollte ja eine erste Schätzung möglich sein, aufgrund derer dann auch ein Unterhaltstitel erwirkt werden kann.

Der Mindestunterhalt wird aber auch ohne Einkommensberechnung fällig. Dafür gibt es ja den Selbstbahalt, daß Dir mindestens 950,- bleiben.

Bezahle doch erst mal den Mindestunterhalt und wenn dein Steuerbüro errechnet hat was für Gewinn bleibt die Diff nach Lg

stolzundstark 
Fragesteller
 27.08.2012, 05:35

Zugegeben läuft das Geschäft sehr gut. Aber das ist eher saisonsbedingt und kann nach den Sommermonaten ganz anders aussehen. Erst nach einem Jahr kann ich ungefähr abschätzen, wieviel Geld mir zur Verfügung steht.... Gibt es nicht sowas wie eine "Aufbauphase" oder "Schonfrist" bis sich das geklärt hat?

Liebe Grüße stolzundstark

Alexuwe  27.08.2012, 05:45
@stolzundstark

Nein , und schon der Mindestunterhalt ist Grenzwertig ! Als Selbstständiger zahlst du Unterhalt , wenn es sehr gut läuft , auch kein Problem Wenn du es nicht machst wirds sehr schnell richtig teuer Also zahle lieber Lg

stolzundstark 
Fragesteller
 27.08.2012, 06:19
@Alexuwe

Weiß du, ob mein Ex mehr fordern könnte, auch wenn ich bereits den Mindestunterhalt zahlen würde?

Lg stolzundstark

Alexuwe  27.08.2012, 06:33
@stolzundstark

Ja , er kann sich die Unterlagen geben lassen , oder das Gericht kann es und dann entscheiden die ! Das ist aber teurer Besser erstmal Mindestunterhalt und nach dem Jahresabschluss eine Reglung treffen die beide Leben lässt ! Übrigens den Gewinn runterrechnen geht nicht Das haben andere auch versucht

DerHans  27.08.2012, 10:23
@stolzundstark

Wenn du als "Selbständige" nichtin der Lage bist, deinen Verpflichtungen nach zu kommen (dazu gehört auch der Unterhalt), musst du Konkurs anmelden.

Eifelmensch  27.08.2012, 13:00
@DerHans

Blödsinn.

Was hat ein Konkurs mit einer Unterhaltspflicht zu tun?

Wenn du den Midnestunterhalt zahlst bist du erst mal auf der sicheren Seite.

Der Vater hat alle 2 Jahre das Recht auf eine Einkommensauskunft. Vorher nur, wenn Tatschen die Annahme rechtfertigen, das das Einkommen deutlcih gestiegen ist.

Bei Selbstständigen ist das Durchschnittseinkommen der letzten 36 Monate zugrunde zu legen.

Zum einen kann Dir jetzt noch keiner sagen, was Dein Jahreseinkommen ist. Das erste Jahr läufst Du steuerlich ja eine Nullrunde. Ich verstehe die ganze Fragerei nicht. Erstens hat bis dato das Jugendamt oder wer auch immer für Dein Kind gezahlt. Jetzt verdienst Du wieder und es müsste so was von in Deinem Interesse sein, jetzt dass zu geben, was Du hast. Dann zahlst Du eben jeden Monat rückwirkend, wenn Du weißt, was rausgekommen ist. Wird Deinem Ex auch recht sein, Hauptsache, Du übernimmst auch mal wieder Verantwortung für Euer Kind. Nimm Dir die Düsseldorfer Tabelle ( googeln bitte!), dazu Dein Monatseinkommen und schon weißt Du ganz genau, was Du geben kannst. Jetzt mach los, damit Geld in die Kasse kommt! Alles Gute!

DerHans  27.08.2012, 10:20

Genau so funktioniert das ja, mit dem "sich arm rechnen".