Kinderzuschlag für Selbständige

2 Antworten

Wenn ihr nur aus der Selbstsändigkeit euer einkommen bezieht, kann es ja nicht null auf null aufgehen, auch wenn es so angegeben ist, sie haben oft eine andere Berechnung. Der Einwand wird berechtigt sein.

Wenn ihr zu wenig hätte, würde euch auch Wohngeld zustehen. Dann stünde euch auch ein Kinderzuschlag zu.

Am besten fragst du bei der Kindergeldkasse mal nach und lässt es dir genau erklären.

LG Pummelweib :-)

Es ist aber so, dass ich nach genauerem Hinsehen festgestellt habe, dass bei meinem Mann ein einkommen von 0,00€ berechnet wird, obwohl eine Minus Bilanz vorliegt.

Wenn das Geschäft Deines Mannes ein Minusgeschäft ist, sollte er dieses aufgeben und sich eine Beschäftigung suchen, mit der er seiner Verantwortung als Familienvater nachkommen kann.