Kinderkrankheitstage - zählt das Wochenende mit?
Gemäß Paragraf 45 SGB V stehen einem gesetzlich Versicherten 10 Arbeitstage für die Betreuung eines erkrankten Kindes zur Verfügung. Meinem Verständnis nach müssten dann bei einer Krankschreibung von Freitag bis Montag 2 Arbeitstage angerechnet werden. Nach dem Verständnis meines Arbeitgebers sind das aber 4 Tage. Begründung: das Gehalt werde mit 1/30 Tage berechnet. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? Meine Krankenkasse teilt übrigens meine Auffassung.
3 Antworten
Das Gesetz sagt eindeutig: ARBEITStage.
Hast du eine 5-Tage-Woche oder eine 6-Tage-Woche?
Danach richtet sich die Berechnung der Tage.
Der Sonntag (arbeitsfreier Tag) kann also gar nicht mit berechnet werden.
Mit dem Modus der Gehaltszahlung hat das übrigens nichts zu tun, da irrt deine Firma.
Danke für die Antwort. Ich habe eine 5-Tage-Woche. Dann werde ich mal den Betriebsrat bitten, eine Klärung zu erwirken.
Kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht und in welcher Branche du arbeitest.
Wenn du in einem Gebiet arbeitest, wo du auch am WE arbeiten gemusst hättest, dann zählt es vier Tage. Wenn ihr grundsätzlich am WE frei habt, dann nur zwei.
auch der samstag zählt mit als krankheitstag...............