Frage zu Kündigungsfrist 2 Wochen - 14 Arbeitstage gemeint?

5 Antworten

Das heißt, du musst nach dem Tag, an dem die Kündigung angekommen ist, noch zwei Wochen arbeiten. Zwei Wochen sind 14 Tage.

Scheust du dich denn davor, deinen letzten Arbeitstag exakt in der Kündigung anzugeben? Schreibe doch einfach, dass zu "zum XX.XX.XXXX kündigst" und sorge dafür, dass die Kündigung mindestens zwei Wochen vorher im Betrieb ist.

1 Woche = 7 Kalendertage
2 Wochen = 14 Kalendertage. 

2 Wochen = 14 Tage, weder sind Arbeitstage noch Werktage damit gemeint, sondern Kalendertage / Wochen.

"Tage" bedeutet Kalendertage.

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