Mutterschaftsgeld bei Hartz 4 Aufstockung

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Wenn du jetzt 211 € Aufstockung bekommst + 620 € anrechenbares ALG -1 ( 650 € ALG - 1 minus 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt vom Jobcenter ) liegt dein derzeitiger Bedarf bei 831 € im Monat !

Ab der Geburt steht dir ja dann der Regelsatz fürs Kind zu,der beträgt derzeit 229 € ( wird am 01.01.2015 etwas mehr,da die Sätze erneut angeglichen werden ) dazu steht dir dann noch dein Alleinerziehenden Mehrbedarf zu,der beträgt 36 % deines Regelsatzes,derzeit also von 391 €,ca.140 € pro Monat dazu.

Dann würde euer Bedarf bei min.831 € + ca.140 € Mehrbedarf + 229 € Regelsatz Kind = 1200 € betragen.

Das Kindergeld und der Unterhalt / Unterhaltsvorschuss,wird auf den Bedarf deines Kindes angerechnet.

Der Bedarf würde sich dann aus dem Regelsatz + den Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zusammen setzen.

Bekommst du nun dein Elterngeld,berechnet aus vorheriger Beschäftigung,dann kannst du davon max.300 € pro Monat als Freibetrag geltend machen,die würden dir bei deiner ALG - 2 Aufstockung nicht angerechnet.

Würdest du das Elterngeld auf 24 Monate verteilt bekommen,dann würde dir auch nur ein Freibetrag von 150 € pro Monat zustehen.

Wird das normale Elterngeld gezahlt,also die Staatlichen 300 € auf 12 Monate oder 150 € auf 24 Monate,dann würde das voll angerechnet,solange du dein ALG - 1 bekommst,aber das wird spätestens nach der Geburt weg fallen,dann hättest du ggf.Anspruch auf mehr ALG - 2 Aufstockung,wenn du weniger Elterngeld angerechnet bekommen würdest,als du ALG - 1 bekommen hast.

Danke dir für deinen Stern !

Landeserziehungsgeld ist anrechnungsfrei.

Bei Elterngeld hast du einen maximalen anrechnungsfreien Betrag von 300€, soweir das Elterngeld auf Basis von Erwerbseinkommen berechnet wurde.

Mutterschaftsgeld ist im Grundsatz voll anrechnungsfähig, wobei allerdings Interdepenzen mit Elterngeld bestehen, da es auch auf Elterngeld angerechnet werden darf, und insofern die Berechnung etwas komplizierter ist und faktisch auch ein Teil des Mutterschaftsgeldes anrechnunghsfrei sein kann.

Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sind anrechnungsfrei.

Unterhalt (Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss) sind voll anrechnungsfähig.

Kindergeld ist voll anrechnungsfähig

Und wenn ja,wieviel wird angerechnet? Und wieviel bleibt letztendlich übrig?

Solltest du dir fachkundig vor Ort ausrechnen lassen; an dieser Stelle hier fehlen zu viele Daten.

Das was Du bekommst, habe ich als Halbtagskraft netto und brauche noch einen Pkw, dessen Steuer, Versicherung und Benzin, um überhaupt zur Arbeit zu kommen. Weißt Du, was dann noch bleibt? Ich schließ mich meinem Vorredner an!