Kindergeld weiter erhalten mit WBS (Wohnberechtigungsschein)?
Hallo,
ich plane nächsten Monat in eine WG zu ziehen und einige der Angebote sind offiziell Sozialwohnungen, für die man nachweisen muss, dass man nicht zu viel verdient, also braucht man einen Wohnberechtigungsschein. Den bekommt man ja in der Stadt, in der man gerade wohnt und deshalb frage ich mich, ob man sich wenn man einen WBS hat und in eine andere Stadt zieht, sich dann automatisch dort melden muss, weil soweit ich weiß empfängt man weiterhin Kindergeld, wenn man noch offiziell bei den Eltern gemeldet ist und noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Das ist bei mir nämlich der Fall, ich frage mich nur ob mit der Beantragung des WBS die Ummeldung einhergeht und ob somit mein Kindegeldanspruch entfällt.
Danke für eure Antworten.
5 Antworten
Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld entfällt nicht deshalb weil man umzieht. Deine Eltern melden die neue Adresse der Kindergeldkasse und fertig. Solange du die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllst, dann ist alles gut!
Du könntest auch das Kindergeld auf dich abzweigen lassen.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen
https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Vielen Dank ich schaue mir die Links mal an!
Kindergeldanspruch / WBS / Bafög / BAB oder Wohngeld ..... all das hat nichts mitinander zu tun.
Und Wohngeldanspruch besteht auch, wenn man außerhalb des elterlichen Haushaltes lebt und zwar solange man sich in einer Ausbildung befindet und jünger als 25 Jahre alt ist.
Kindergeld zählt beim WBS auch nicht als anzurechnendes Einkommen :
Ansonsten wirst Du Dich gemäß geltendem Meldegesetz nach Deinem Umzug in der neuen Wohnung anmelden müssen. Und es ist vermutlich sinnvoller Dich dort mit erstem Wohnsitz anzumelden, damit so nicht u.U. Zeitwohnungssteuer fällig wird.
Ansonsten kläre in der WG ab, wer den Rundfunktbeitrag leistet .... sind bis dato alle befreit , so wirst Du diesen leisten müssen, wenn nicht auch für Dich ein Befreiungsgrund vorliegt - entweder BAB oder Bafög.
Durch eine Ummeldung kann man seinen Kindergeldanspruch nicht verlieren.
Gehst du noch zur Schule, machst eine Ausbildung oder studierst? Oder warum sonst besteht bei dir als Volljähriger noch ein Kindergeldanspruch?
Du hast auch Anspruch, wenn du nicht mehr zu Hause gemeldet bist. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden und du kannst das Kindergeld direkt bekommen.
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Ja ich studiere auf meinen Bachelor hin und wohne derzeit bei meinen Eltern. Soweit ich weiß besteht der Anspruch auch weiterhin, wenn ich zwar ein WG-Zimmer habe aber noch zuhause gemeldet bin und weiterhin studiere