Kindergeld während/nach Freiwilligenarbeit?

5 Antworten

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Freiwilligenarbeit stellt keine Ausbildung dar. Daher wird der Unterhaltsanspruch entfallen. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn das Freiwillige soziale Jahr Grundvoraussetzung für das Studium ist.

Wenn du dein Studium aufnimmst, dann sind deine Eltern wieder unterhaltsverpflichtet. Allerdings ist vorab BAföG zu beantragen!

Vielleicht redest du mal mit deinen Eltern und siehst, ob es auch so eine Finanzspritze geben wird. Wobei Kost und Logis ja in der Regel von der jeweiligen Organisation getragen wird.

Für das Kindergeld gilt:

Einen Anspruch auf Kindergeld haben generell alle die:
einen Freiwilligendienst bei einer staatlich anerkannten Trägerschaft absolvieren
unter 25 Jahre alt sind
ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben

https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-freiwilligendienst.html

Moin

Nein, da hast du keine Ansprüche. Es ist toll, dass du ehrenamtlich arbeiten möchtest, aber das ist dann deine Entscheidung und muss von dir getragen werden und nicht von anderen.

Natürlich kann man mit seinen Eltern über finanzielle Unterstützung reden.

Viele Organisationen stellen auch Kost und Logie

Die Behörden haben da einen Ermessensspielraum ... und nicht selten wird auch bei einem Freiwilligendienst Kindergeld fortgezahlt. Häufig ist das abhängig davon, dass ein Sprachkurs gemacht wird ... manchmal auch nicht. Das können deine Eltern nur im Kontakt mit dem Sachbearbeiter klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kindergeld kann es geben wenn es ein anerkannter Träger für das Freiwillige soziale Auslandsjahr ist. Ob dein Vater dir Unterhalt zahlt, musst du mit deinem Vater ausmachen. Eine Verpflichtung direkt gibt es nicht.