Kindergeld Übergang Studium, nun aber doch arbeiten?
Hallo, eigentlich hatte ich geplant zum Wintersemester ein Studium anzufangen. Das habe ich auch der Kindergeldkasse so gemeldet, diese haben also in der Übergangszeit weiterhin Kindergeld gezahlt. Jetzt habe ich allerdings doch zum 1.8 vorerst bei einer Vollzeitstelle angefangen.
Muss das in der Übergangszeit gezahlte Kindergeld nun zurückgezahlt werden, wie wenn ich fälschlicherweise Kindergeld gezahlt bekommen habe?
Falls ja, gibt es gewisse Begründungen oder Ähnliches um das zu umgehen?
2 Antworten
Du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen, damit die Eltern weiterhin Kindergeldanspruch haben:
Am wenigsten aufwändig hierfür ist der Punkt 2: du meldest dich als Ausbildungsuchend bei deiner Berufsberatung ;-)
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Das Einkommen spielt schon fast 10 Jahre keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch ;-))
Wenn die Kindergeldkasse erfährt, dass du arbeitest und dazu noch Kindergeld bekommen hast dann müsstest du eigentlich das Geld zurück zahlen, da du ja eigentlich das Geld an dem Zeitpunkt, wo du gearbeitet hast, nicht benötigt hättest. Erkundige dich da am besten nochmal
Ja das hat aber damit nichts zu tun. Man bekommt Kindergeld nur, wenn man seine 1. Ausbildung abschließt. Bzw solange man das tut. Wenn man aber in keinem ausbildungsverhältnis ist, entfällt der Anspruch
das worauf du dich beziehst wäre jobben neben der Ausbildung oder ein ausbildungsgehalt
Wenn man aber in keinem ausbildungsverhältnis ist, entfällt der Anspruch...
Leider falsch! Auch bei "Ausbildungssuchend" besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)
Ja Ausbildungssuchend. Ist die person aber nicht
Woher bitte weißt du das??? Du kannst doch neben der Beschäftigung/Hinzuverdienst Bewerbungen schreiben... ;-)
ja das muss man dann nachweisen
weil er das oben relativ deutlich gemacht hat. Wenn er offiziell so gemeldet wäre, wäre das Problem doch gar nicht da
Das Einkommen spielt doch schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch! Damals wurden die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch doch ganz abgeschafft ;-)