Kindergeld trotz Gewerbeführung

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Es besteht Anspruch.

Lies nach auf den internetseiten der Arbeitsagentur: Startseite, Kindergeld, Voraussetzungen und § 32 EStG

und in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen. Erst nach abgeschlossener Berufsausbildung könnte die Arbeitszeit anspruchsschädlich werden.

Ein Gewerbe wird bei Dir nur berücksichtigt, wenn es so umfangreich ist, dass Du nicht mehr zur Schule gehst und es unglaubwürdig ist, dass Du eine Ausbildung beginnen oder fortsetzen wirst.

Das ist genau die richtige Herangehensweise. Hier wird soviel Unsinn geschrieben, dass man alles selbst nachprüfen sollte. Bei Dir ist es so, dass Du die Voraussetzungen ansehen musst. Auf Dich trifft zu, dass Du über 18 aber in einer Ausbildung bist. Du kannst dies glaubhaft machen mit der Schulbescheinigung. Anspruchsschädlich ist eine Erwerbstätigkeit nach erster abgeschlossener Berufsausbildung. Die hast Du nicht.

Alfred06  18.04.2014, 21:34

Danke für die Anerkennung. Ich wünsche Dir schöne Ostertage.

Die Regelungen zum Kindergeld findest du im EStG ab §62. Viel Spaß beim "Selbst rauslesen"!

Der Kindergeldanspruch ist einkommensunabhängig. Am Kindergeldanspruch deiner Eltern wird sich mit Gewerbeanmeldung nichts ändern, solange du in Ausbildung bist.

Alfred06  04.04.2014, 08:46

Lies auch § 32 EStG.

Grundsätzlich orientiert sich seit 2012 der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausschließlich am Ausbildungsstatus. Er erlischt, sobald du eine Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen hast. Oder du mit dem Gewerbe so erfolgreich bist, dass du keinen Beruf erlernst.

Dubilay 
Fragesteller
 03.04.2014, 21:19

Ich werde mit dem Gewerbe sicher nicht mehr verdienen wie ein Durchschnittsverdiener, es ist nur eine Variante für mein Studium zu sparen. Also mit so 10.000 Euro Jahresgewinn einen -umsatz von 50.000 Euro werde ich nicht leben können. Also haben meine Eltern immer noch Anspruch auf Kindergeld?