Kindergeld bei Schulbesuch im Ausland?
Hallo,
ich bin mit meinen Kindern in Deutschland gemeldet, bin nicht erwerbstätig ( auch nicht arbeitslos gemeldet), habe eine mietwohnung. Meine Kinder gehen seit kurzem in England zur Schule ( sind in Deutschland von der Schulpflicht befreit). Meine Frage ist nun: besteht für meine Kinder weiterhin ein Anrecht auf das deutsche Kindergeld?
3 Antworten
Guck mal hier ab Seite 4
Ob England noch zur EU insoweit angehörig angesehen wird weiß ich allerdings nicht, ich glaube aber schon.....
Dieses Jahr wohl noch:
https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Austritt_des_Vereinigten_K%C3%B6nigreichs
Ja, aber nicht mehr lange.
Infos hierzu findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 6ff und 12f: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
z.B.: 3. Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.
Also bis 31.12.2020 dürfte dies ja noch zutreffen...🤔
Gruß siola55