Ausbildung abgebrochen, Familienkasse nicht Bescheid gegeben?

4 Antworten

Und wie intensiv war Deine Ausbildungsplatzsuche seitdem Du Deine 1. (?) Ausbildung abgebrochen hast? ( Andere bekommen nämlich bei solchen Bemühungen und gleichzeitiger Meldung als Ausbldungsplatzsuchender beim AA auch weiterhin Kindergeld )

Teile also der Familienkasse mit, dass Du ab Anfang Oktober eine neue Ausbildung beginnst, die Du nach intensiver Suche und vielen Bewerbungen gefunden hast.

Den Satz bringst Du bitte mit unter und wenn Du dann viel Glück hast brauchst Du das KG nicht zurückzahlen.

In der Regel hat man nach einem Abbruch bzw.einem Abschluss einer Ausbildung bis zum Beginn einer neuen Ausbildung eine Übergangszeit von 4 Monaten, du hättest dann deine neue Ausbildung im August beginnen müssen, es sei denn du warst bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildung suchend bzw.auch Arbeit suchend ( 18 - 21 ) gemeldet oder kannst deine ernsthaften Bemühungen der Familienkasse selber nachweisen !

Wenn du also nicht gemeldet warst, hast dich aber intensiv um eine neue Ausbildung bemüht und kannst das auch nachweisen bzw.du hattest kurze Zeit später schon einen neuen Vertrag zum nächst möglichen Beginn einer neuen Ausbildung, dann würde diese Übergangszeit von 4 Monaten nicht mehr relevant sein.

Es müsste dann kein Kindergeld zurückgezahlt werden.

Also am besten so schnell es geht die Veränderung der Familienkasse mitteilen und durch Kopien nachweisen, also auch deinen neuen Azubi - Vertrag, die Veränderungsmitteilung für das Kindergeld findest du im Internet zum ausdrucken.

Bestimmt kann man drüber reden wenn man mit offenen Karten spielt. Daher offen und ehrlich die Initiative ergreifen und nicht warten bis man dich „ertappt“. Somit stehen die Chancen für ordentliche Verhandlungen viel besser ;-) lg

Du wirst es zurück zahlen müssen. Wie machst du mit ihnen aus