Kindergeld bei mehr als 450 Euro?

2 Antworten

Solltest Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Bachelor) haben, kannst Du voll arbeiten. Die Erwerbstätigkeit mit über 20 Wochenstunden ist erst anspruchsschädlich, wenn man eine abgeschlossene Ausbildung hat. Die Höhe des Einkommend ist seit 2012 egal.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.6

e) Wegfall des Kindergeldanspruchs nach Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit

In den unter a) bis d) genannten Fällen wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur berücksichtigt, wenn es keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Das Kindergeld ist seit dem 1.1.2012 nicht mehr einkommensabhängig. Du kannst also so viel verdienen wie du willst. Deine Mutter bekommt das Kindergeld weiter.