Kindergeld bei Dritter Ausbildung einesVolljährigen Kindes?
Ich bin 22 habe als erste Ausbildung Koch gelernt, als zweite ein Berufskolleg zur Hochschulreife besucht und möchte ab August nun eine dritte Ausbildung beginnen. Mein Vater ist Erwerbstätig und Mutter Frührentnerin. Mein Jahresverdienst läge bei 13350 Brutto im ersten Lehrjahr. Im zweiten 19600 Brutto und im dritten 24000€ Brutto. Ich wohne derzeit noch daheim ziehe aber bald wieder in eine eigene Wohnung.
3 Antworten
In dieser Ausbildung haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld für dich, wenn nichts dagegen spricht (die Voraussetzungen findest du ganz leicht im Internet)
Wenn deine Eltern keine Kosten mehr durch dich haben (was ja der Fall sein wird, wenn du ausziehst... Sie sind ja auch nicht mehr Unterhaltspflichtig...), müssen sie es dir auszahlen. Weigern sie sich, das zu tun, kannst du einen sog. Abzweigungs-Antrag an die Familienkasse stellen.
Vielen Dank für die Ergänzung :)
Danke auch von mir =)
Selbst wenn es deine fünfte Ausbildung wäre,solange du noch keine 25 bist und keiner schädlichen Nebentätigkeit ( durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche neben einer weiteren Ausbildung / Wartezeit arbeiten ) nachgehst,haben deine Eltern / du auch Anspruch auf Kindergeld !
Das Einkommen spielt schon seit der Abschaffung der Einkommensgrenze am 01.01.2012 keine Rolle mehr,könntest also auch 50.000 € oder mehr verdienen.
du hast ne abgeschlossene Ausbildung, da wird es nix mehr geben
Doch, Kindergeld gibt es trotzdem. Nur der Unterhaltsanspruch an die Eltern entfällt.
Nein, nur wenn er ein gewisses Einkommen nicht überschreitet. Und das tut er wahrscheinlich mit seinem Einkommen. Am besten mal bei der "Kasse" anfragen
Es gibt keine Einkommensgrenze (mehr) beim Kindergeld, weder bei Eltern noch beim Kind.
Hier der Link:
http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/zweite-ausbildung.html#Kindergeld