Kindesunterhalt in der Ausbildung bei 970€ brutto?

7 Antworten

Ab Volljährigkeit muss er an Dich zahlen, nicht mehr an Deine Mutter. Wenn Du verdienst, wird Dein Verdienst angerechnet. Wahrscheinlich muss er eher nichts mehr zahlen. Das Kindergeld geht an Deine Mutter, solange Du zu Haus bei ihr wohnst. Du musst Dich mit Deiner Mutter einigen, was Du ihr zahlst für Miete und Essen.

Wie alt bist du denn ?

Ab 18 würde dir bei dieser Vergütung auf keinen Fall mehr ein Unterhalt von 430 € zustehen.

Denn ab 18 müsste der Unterhaltsanspruch neu berechnet werden, dann wäre das Einkommen beider Elternteile für die Berechnung notwendig, du müsstest dann deine Eltern selber auf Unterhalt in Anspruch nehmen.

Außerdem würde ab 18 dann das volle und nicht mehr nur das hälftige Kindergeld auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet, so wie es auch mit deiner anrechenbaren Netto Vergütung wäre, würdest du noch unter 18 sein.

Dann würde deine anrechenbare Netto Vergütung wie das Kindergeld nur zu 50 % auf den Unterhalt des Vaters angerechnet.

Ab 18 stünde dir dann evtl.zu zahlender Unterhalt selber zu, dass musst du deinem Vater dann aber mitteilen, dass du ihn aufs eigene Konto haben möchtest, nur dann könnte deine Mutter je nach Leistungsfähigkeit ggf.Kostgeld von dir verlangen.

Wenn du volljährig bist hast nur du noch Anspruch auf Unterhalt und bei einer Ausbildungsvergütung von 970€ müsste dein Vater nichts bis deutlich weniger an Unterhalt bezahlen.

Das Kindergeld bekommt das Elternteil wo du lebst und wenn du alleine lebst geht es an dich!

Mit einer Ausbildungsvergütung von 970 € brutto dürfte der Unterhalt wohl wegfallen oder sich nur noch auf einen ganz geringen Betrag belaufen.

Gibt es dafür eine Tabelle oder ähnliches?

Dann musst du halt den Unterhalt an deine Mutter weitergeben. Der Unterhalt ist ja für Kost und Logis da. 200€ reichen da ja nicht aus.