Wie viel wird mir abgezogen, ausbildung?

5 Antworten

Von deiner Vergütung zieht dir das Jobcenter nichts ab,sie rechnen aber dein Einkommen nach Abzug von Freibeträgen auf deinen SGB - ll Bedarf an und kürzen dann zumindest deine Leistungen die deine Eltern für dich bekommen !

Mit diesem Einkommen bist du fast Sicher zu 100 % raus aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern,sie bekommen dann also für dich keine Leistungen mehr vom Jobcenter gezahlt.

Dein Bedarf besteht in der Regel aus der Regelleistung für den Lebensunterhalt,diese beträgt derzeit für Kinder von 14 - 17 Jahren 316 € und für Kinder von 18 - 24 Jahre 332 € und dazu kommt der KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Es wird dann also die Warmmiete durch die Personen im Haushalt geteilt und das ergibt dann den KDU - Kopfanteil + die Regelleistung = Bedarf.

Wenn du 1000 € Brutto verdienst,sollte deine Netto Vergütung als Single mit Steuerklasse 1 bei um die 792 € liegen.

Auf deine Brutto Vergütung stehen dir ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen,ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu kämen dann sonstige Einkommen wie in deinem Fall das Kindergeld,solltest du noch unter 25 sein.

Das gesamte anrechenbare Einkommen wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und dein Leistungsanspruch dementsprechend gekürzt oder ganz eingestellt,wenn deine Eltern dann nichts mehr für dich bekommen würden,dann würdest du aus der BG - deiner Eltern raus sein oder du wärst schon 25,dann würdest du auch ohne Einkommen nicht mehr zur BG - deiner Eltern gehören.

Ab 25 bildest du dann deine eigene BG - bei deinen Eltern.

Bei 1000 € Brutto stehen dir also nach § 11 b SGB - ll 280 € an Freibetrag zu,zieht man diese dann theoretisch von deinen ca. 792 € Netto ab,blieben bei dir etwa 512€ anrechenbares Erwerbseinkommen + derzeit 194 € Kindergeld = ca. 706 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Von diesen ca. 706 € ginge dann z.B. deine Regelleistung ( ab 18 - 24 ) von derzeit 332 € ab,es würden ca. 374 € für deinen KDU - Kopfanteil bleiben.

Da dein KDU - Kopfanteil ganz sicher unterhalb dieser 374 € liegt,würdest du aus der BG - deiner Eltern raus sein,weil du deinen Bedarf mit deinem anrechenbarem Einkommen selber decken kannst.

Der übersteigende Betrag den du dann zur Deckung deines KDU - Kopfanteils nicht mehr benötigen würdest,wird dann wieder zum Einkommen eines Elternteils und mindert dann den Bedarf der übrigen BG.

Wenn dieses Elternteil dann noch keine Freibeträge auf Einkommen geltend gemacht hat,dann kann es zumindest auf sonstiges Einkommen wie das Kindergeld 30 € Versicherungspauschale geltend machen,es würden dann also min.30 € weniger als Einkommen auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

1000 euro brutto - davon werden die ersten 100 euro als freibetrag abgezogen, darüber hinaus noch einmal 20% - also in summe 280 euro. dieser freibetrag wird von deinem nettoeinkommen abgezogen:

792,00 euro netto - 280 euro freibetrag = 512 euro anrechenbares einkommen.

weiterhin gehört zu deinem einkommen 194 euro kindergeld.

= 706 euro einkommen und davon abgezogen wird dein regelsatz und dein mietanteil. was dann drüber bleibt ist dein restbedarf.

angenommen du bist über 18 und dein mietanteil betrüge 200 euro, regelsatz 332 euro, dann hast du einen bedarf von 532 euro --->somit hast du 174 euro übersteigendes einkommen. dies wird als übersteigendes kindergeld deinen eltern vom bedarf abgezogen.

du musst dann also deinen mietanteil, deinen stromanteil, anteil telefon/internet, lebensmittel von deinem einkommen bezahlen. 194 euro kindergeld haben deine eltern ja schon und du zahlst von deinem einkommen die differenz -

oder ziehst aus und hast deine 792 einkommen plus kindergeld.--->musst du für dich ausrechnen wo du günstiger weg kommst.

Wie heißen die 20% die mir abgezogen werden? Gibts zu diesen Thema eigentlich ein besseres überthema wozu man besser googeln kann?

Dir wird gar nichts abgezogen. Aber mit 1.000 € brutto bist du selbst nicht mehr bedürftig. Deinen Eltern wird also der Anteil gestrichen, den sie für dich erhalten.

Das heißt dann, dass du ihnen mindestens diesen "Ausfall" ersetzen musst. Du kannst ja nicht erwarten, dass du jetzt kostenlos, bei deinen Eltern leben kannst.

Guten Abend,

also nun denke mal so 1/3 gehen vom Gehalt c.a weg also habe z.B mal 850 verdient und habe um 670 rausbekommen mit Steuerklasse 1 usw.

Es geht um den Harzt4 Anteil!!!

Dein Hartz4 Anteil wird deinen Eltern abgezogen werden.

Also würden meine eltern garkein geld mehr bekommen?

@Bettercallme777

genau. Frage sie, wie hoch dein Hartz4 Anteil bei ihnen ist. Den wirst du ihnen sicher dann geben müssen.

@webya

sie bekommen weiterhin ihre leistungen aus regelsatz und 2/3 mietanteil. sie bekommen das übersteigende kindergeld abgezogen von ihren leistungen, da du nicht mehr mitglied der bg bist.

sie bekommen dann 194 euro kindergeld und du zahlst die differenz deiner anteile miete, strom, etc an deine eltern. setzt euch zusammen und rechnet das real aus. ich bin dann noch immer überzeugt dass du immer noch günstiger wohnst zu hause.