Kindergeld Auf eigenes konto?
Ab august ziehe ich in meine wohnung ein kann ich das kindergeld auf mein konto überleiten weil das kriegt ja zurzeit nur meine eltern?
5 Antworten
Das Kindergeld steht dir dann zu wenn du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergelds bekommst !
Dann können es dir deine Eltern selber überweisen oder eine Veränderungsmitteilung mit deinen Bankdaten an die Familienkasse der Agentur für Arbeit geben,dann bekommst du es direkt auf dein Konto.
Geht das nicht,dann kannst du einen Antrag auf Abzweigung stellen,beide Anträge findest du auf der Seite der Familienkasse und kannst sie dann ausdrucken.
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
ab August kannst du das Kindergeld selbst bekommen!
Deine Eltern können dir das Geld überweisen, müssen sie aber nicht.
Solange die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nach kommen, haben sie einen Anspruch auf Kindergeld (die Eltern, nicht die Kinder).
Nur wenn die Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann das Kindergeld auf Verlangen an das volljährige Kind selbst ausgezahlt/abgezweigt werden.
Der Unterhalt hat mit dem Kindergeld in dem Sinne nichts zu tun,die Eltern können dem Kind zwar anbieten weiter Naturalunterhalt zu leisten,wenn das Kind aber ausziehen will können die Eltern nichts machen !
Sie können sich dann zwar erst mal weigern Unterhalt zu zahlen,aber das Kind kann dann bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung stellen,dabei kommt es nicht darauf an ob die Eltern Unterhalt zahlen müssen oder nicht.
Entscheidend ist nur ob das Kind Unterhalt in Bar bekommt oder nicht,wenn es in eigener Wohnung / WG - wohnt und wenn es keinen Unterhalt von min. dem Kindergeld bekommt steht dem Kind das Kindergeld per Abzweigung zu.
Das koennen dir deine Eltern ueberweisen, hat mein Pa frueher immer gemacht, damit habe ich (teilweise) mein Ausladsstudium bezahlt.
Es besteht oftmals der Glaube, das Kindergeld sei für die Kinder da und
somit sind diese auch diejenigen, die einen Anspruch auf die staatliche
Hilfe haben. Dies ist ein Irrglauben: das Kindergeld ist eine
Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch die Kinder
entstehen. Insofern können im Regelfall also auch nur die Eltern diese
Steuerentlastung beanspruchen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Ein Kindergeldanspruch steht den Eltern grundsätzlich bei einer Berufsausbildung, einer allgemeinen Schulbildung oder einem Studium des Kindes zu (dieselbe Quelle)
ab 18 bekommen das die Kinder/müssen die Eltern das weiter geben