Kindergarten im Wohnhaus gewerblich?

4 Antworten

Eine Umlage so wie Du sie beschreibst wäre schon rechtlich nicht mehr zulässig.

Bei einer Einrichtung wie Du sie beschreibst kann nur von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen werden.

Ich würde auf JEDEN FALL Widerspruch einlegen und die 180€ Nachzahlung so nicht akzeptieren.

Als zweiten Schritt würde ich auf einen eigenen Wasserzähler für den gewerblich genutzen Raum bestehen.


Du musst auch daran denken, dass sich die Nebenkosten weiter erhöhen, da ggf. eine größere Mülltonne angeschafft wird und auch der Hausstrom ( Beleuchtung ) in der Umlage auftaucht.



Kläre zunächst, ob die Nutzungsänderung genehmigt wurde (Bauamt).

Gwerberäume müssen getrent ausgewiesen und abgerechnet werden, ansonsten ist die Abrechnung m. E. nicht rechtskonform und damit unwirksam. Es kann und darf nicht sein, dass der Kindergarten als Wohnung abgerechnet wird.

Lege deshalb gegen die Abrechnung Einspruch ein (schriftlich und per Einwurfeinschreiben) und fordere Einsichtnahme in alle Originalbelege.

Ich bin kein Experte, kann Dir also zahlentechnisch nicht helfen. Aber wer mehr wissen müsste, sind einerseits Euer Vermieter und andererseits der Mieterschutzbund. Beide müssen über diese rechtliche Frage Bescheid wissen. Beim Mieterbund müsste man natürlich Mitglied werden, was extra für die Info kostet. Wichtigste Frage ist: Warum werden bei der KiTa keine Wasseruhren eingebaut; oder ist dies in absehbarer Zeit beabsichtigt? Diese Wasseruhren sind natürlich das A und O. Was sagt der Vermieter dazu? Man traut sich immer nicht, diesen zu fragen. Aber er ist derjenige, der das forcieren muss!

Außerdem muss vorher abgeklärt werden, wie sich die Nachzahlung im Einzelnen zusammensetzt! Vielleicht hat es gar nichts mit dem Wasserverbrauch zu tun? Auch das weiß der Vermieter und muss ein offenes Ohr dafür haben und Informationen geben!