Kinderfreibetrag wem steht es zu?

4 Antworten

Die 3 Kinder verbleiben grundsätzlich zur Hälfte beim leiblichen Vater.

Wenn dieser seine Unterhaltspflicht nicht zu mind. 75% erfüllt, können die Kinder auf die Mutter übertragen werden; damit können sie auch auf Dich übertragen werden.

Dazu ist ein entsprechender Antrag zu stellen - also solltest Du Dich an das Finanzamt wenden.

DerSchopenhauer  04.09.2014, 09:52

Da die Kinderfreibeträge sich NICHT auf die Höhe der Lohnsteuer auswirken, sollte man mit der Einkommensteuererklärung gleichzeitig durch entsprechendes Ausfüllen der Anlage K die Freibeträge nachträglich beantragen - denn bei der Einkommensteuerfestsetzung wirken sie sich aus.

Die Kinderfreibeträge wirken sich lediglich auf die Höhe der Kirchensteuer aus und werden beim Soli berücksichtigt; sollte man sowieso bereits keinen Soli zahlen und nicht in der Kirche sein, dann bleibt der aktuelle Steuerabzug sowieso gleich.

Die drei Kinderfreibeträge "gehören" beiden ehemaligen Partnern. es werden also 1,5 Kinderfreibeträge eingetragen. Es sei denn es bedeutet für einen der Partner eine "unbillige Härte", dann kann er auf den vollen Freibetrag bestehen. Einfach so geht das aber nicht. Das müsste vor dem Familiengericht eingeklagt werden.

In AT ist auf dem Steuerformular auszufüllen, wie viele Kinder, wann geboren, wo dauernd wohnhaft, ob es leibliche, eheliche, uneheliche oder Pflegekinder sind etc etc. Wenn es in DE auch so ist, dann steht dir auch der Freibetrag zu, da die Kinder bei euch wohnen und du auch für den Unterhalt aufkommst.

Wer erhält das Kindergeld für die Kinder? Dem steht auch der Freibetrag zu (jetzt mal ganz plump gesagt)

djmanu 
Fragesteller
 03.09.2014, 18:17

Ja also meine Frau bekommt das Kindergeld.