Kinderfreibetrag wem steht es zu?
Ich habe eine kleines anliegen was mir bisher keiner beantworten kann.
Wir sind eine Patchwork-Familie Sie hatte 3 Kids und dann haben wir noch 4 gemeinsame also 7 Insgesamt. Ich gehe Arbeiten und Sie kümmert sich um die Kids. Nun haben Wir geheiratet und die Steuerklasse 3/5 genommen darauf fragte ich was mit den 3 Kids von Ihr ist ,warum auch immer wusste Sie darauf keine Antwort. Die 3 Kids leben 100% bei uns und der Vater der Kids kümmert sich nicht hat auch kein Sorgerecht. Ich auch nicht wegen Unterhalt etc. Wer bekommt den Kinderfreibetrag nun??? Ich oder der leibliche Vater ??? Oder sogar beide? das konnte Mir bisher keiner beantworten.
Danke schon mal für die Antworten.
4 Antworten
Die 3 Kinder verbleiben grundsätzlich zur Hälfte beim leiblichen Vater.
Wenn dieser seine Unterhaltspflicht nicht zu mind. 75% erfüllt, können die Kinder auf die Mutter übertragen werden; damit können sie auch auf Dich übertragen werden.
Dazu ist ein entsprechender Antrag zu stellen - also solltest Du Dich an das Finanzamt wenden.
Da die Kinderfreibeträge sich NICHT auf die Höhe der Lohnsteuer auswirken, sollte man mit der Einkommensteuererklärung gleichzeitig durch entsprechendes Ausfüllen der Anlage K die Freibeträge nachträglich beantragen - denn bei der Einkommensteuerfestsetzung wirken sie sich aus.
Die Kinderfreibeträge wirken sich lediglich auf die Höhe der Kirchensteuer aus und werden beim Soli berücksichtigt; sollte man sowieso bereits keinen Soli zahlen und nicht in der Kirche sein, dann bleibt der aktuelle Steuerabzug sowieso gleich.
Die drei Kinderfreibeträge "gehören" beiden ehemaligen Partnern. es werden also 1,5 Kinderfreibeträge eingetragen. Es sei denn es bedeutet für einen der Partner eine "unbillige Härte", dann kann er auf den vollen Freibetrag bestehen. Einfach so geht das aber nicht. Das müsste vor dem Familiengericht eingeklagt werden.
In AT ist auf dem Steuerformular auszufüllen, wie viele Kinder, wann geboren, wo dauernd wohnhaft, ob es leibliche, eheliche, uneheliche oder Pflegekinder sind etc etc. Wenn es in DE auch so ist, dann steht dir auch der Freibetrag zu, da die Kinder bei euch wohnen und du auch für den Unterhalt aufkommst.
Wer erhält das Kindergeld für die Kinder? Dem steht auch der Freibetrag zu (jetzt mal ganz plump gesagt)
Ja also meine Frau bekommt das Kindergeld.