Kinder - Strafe?

10 Antworten

Strafrechtlich gar nichts da man erst ab 14 strafmündig ist. Was allerdings viele vergessen ist die Deliktfähigkeit.. die ist ab 8 jahren gegeben und deckt den zivilrechtlichen Bereich ein. Ein Bankraub hätte zumindest mal Auswirkungen auf den Betriebsauslauf... sehr warscheinlich sind aber in der folge krankschreibungen, kosten für psychologen etc.... das kann sich dann auch sehr schnell auf 100.000€ und mehr an kosten summieren. Da das ganze auf strafbaren handlungen beruht gibt es keine möglichkeit der privatinsolvenz... das Kind hat also extrem hohe Schulden, je nachdem bis an sein Lebensende.

Dazu kommen Konsequenzen durch das Jugendamt.

Kinder können auch vor ihrer Strafmündigkeit mit 14 Jahren die möglicherweise schwerwiegenden Folgen ihres Handelns abschätzen. Der Gesetzgeber hat aber festgelegt, dass für diese Kinder nicht die Strafjustiz zuständig ist, sondern Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendämter.

Allerdings muss eine Straftat für diese Kinder nicht folgenlos bleiben. Das Familiengericht kann außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Erziehungsmaßnahmen oder Eingriffe nach dem Jugendhilferecht anordnen, beispielsweise regelmäßige Besuche durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes oder die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.

Sind die Eltern nicht in der Lage, positiv auf diese Kinder einzuwirken, kann ihnen auch ein Familienrichter das Sorgerecht entziehen.

Alles Gute für dich!

Bei schweren Straftaten könnten sie in Heimerziehung kommen.

Man ist erst ab 14 Jahren strafmündig, demnach erhalten sie keine Strafe - die Strafe, die sie evtl. von ihren Eltern bekommen, ausgeschlossen.
Das Jugendamt wird sich vermutlich mit ihnen und ihrer Familie befassen, um Ursachen für das kriminelle Verhalten zu finden.

Da Straftaten bei Kindern immer häufiger auftauchen, wird aber schon von manchen gefordert, das Alter der Strafmündigkeit herabzusetzen.

was für eine Strafe erwartet Sie ?

Gar keine. Unter 14 ist man in Deutschland nicht strafmündig. Das wird dann ein Fall für das Jugendamt und für erzieherische und pädagogische Hilfen.