KInd hat in ein Mietwagen gebrochen übernimmt Haftpflicht die Reinigung?
Hallo zusammen, meine Tochter 6 Jahre hat in ein Mietwagen gebrochen und die Reinigungskosten betragen 90 €. Ich weiss nicht, ob das meine Versicherung übernehmen muss. Meine Theorie ist aber, dass wenn Sie auf einen Teppich oder anderen Polstermöbel bei Freunden gebrochen hätte, müsste es die Versicherung übernhemen, oder? Danke für alle Antworten LG JAnna29
4 Antworten
Ja das müsste die Versicherung bezahlen, fragt sich allerdings, ob dein Selbstbehalt nicht grösser ist.
Jedes Kind ist in der Haftpflichtversicherung der Eltern aufgenommen, egal wie alt es ist.
ja aber unter 7 Jahren haftet ein Kind ja nie und daher muß eine Versicherung auch nichts zahlen!!! Niemand muß in dem Fall was zahlen. Selbst wenn eine Zusatzklausel enthalten ist, dass auch Kinder unter 7 Jahre versichert sind, ist dies dann alleine eine Goodwillentscheidung der Eltern, ob sie den Geschädigten von der Versicherung bezahlen lassen, z.B weil es nette Nachbarn sind. Ein gesetzlichen Anspruch hat ein Geschädigter nie!!!
Sorry so einen Blödsinn habe ich noch nie gehört.
Daher gibt es seit einigen Jahren, die Klausel "nictdeliktfähige Kinder" die allerdings gegen Mehrbeitrag abgesichert werden muss. Dabei wird die Haftung nach § 823 BGB nicht ausser Kraft gesetzt. Normalerweise geht der Geschädigte leer aus. Dagegen steht aber hier derMietvwrtrag für das Auto. Der Vereiher will natürlich seine Kosten vom Entleiher erstattet haben. Sonst kürzt er eben die Kaution.
Erbrechen ist ja kein Delikt. Kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Haftpflichtversicherung so grob anders funktioniert als in der Schweiz.
das ist kein Blödsinn, das ist das Gesetz. Natürlich kann man Gesetze auch blöd finden....
was ist für dich ein Delikt? Damit ist keine Mutwilligkeit oder Verbrechen gemeint, da solche Dinge nie versichert sind!
;-))))))))
Hi was meinst Du mit Selbstbehalt?
Selbstbehalt heisst in der Schweiz, der Anteil, welcher pro Fall selbst übernommen werden muss, meist 100.- bis 200.-
das ist egal, wem das auto gehört, wenn es ein fremder ist und nciht dein eigenes. es ist einschden am fremden eigentum, melde es deiner versicherung.
Kinder unter 7 sind aber nicht haftbar zu machen und müssen daher Schäden auch nicht übernehmen. Daher zahlt eine Versicherung auch nicht.
also Schäden die ein Kind unter 7 Jahren verursacht müssen grundsätzlich nie erstattet werden, da ein Kind nicht strafmündig ist. Daher muß eine Versicherung auch den Schaden nicht übernehmen, da das Kind nicht schadensersatzpflichtig ist.
aber ich bin doch die Erziehungsberechtigte und wenn das Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden kann dann doch ich, weil das Auto doch auf meinem Namen gemietet wurde.
Nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder, es sei denn sie hätten ihre Aufsichtspflicht grob verletzt. Und das wird sicher niemand nachweisen können, wenn das Kind im Auto war. Du mußt auch nicht den Schaden ersetzen, wenn jemand mit dem Einkaufswagen dranstößt, sondern nur der Verursacher. Wenn aber der Verursacher nicht haftfungsfähig ist, haftet halt niemand. Das gleich gilt wenn ein fremdes Kleinkind mit seinem Fahrrad dagegen gefahren wäre. Melde es deiner Versicherung und die wird das dann mit der Mitefirma klären und die Schadensforderungen abweisen. Damit bist du dann raus....
Das Kind hat ja nicht gebroce, weil du den Aufsichtspflicht vernachlässigst hast. Wäre das der Fall, hätte ja nicht das Kind die Schuld, sondern du.
Schäden an geliehene Sachen, sind genau so zu behandeln, als ob sie in eurem eigenen Wagen gebrochen hätte. Da zahlt keine Haftpflichtversicherung
Also, das Auto ist von der Firma Cambio Carsharing. Ich habe im Schadensfall eine Selbstbeteiltigung bis 1000 € alles darüber Zahlt die Autoversicherung. Ich bin so verunsichert! Also es ist ein Familypacket bei der Allianz wo es extra so eine Klausell gibt, dass meine Tochter auch versichert ist, weil es nicht üblich ist, da Kinder nicht Haftbar sind. Nehmen wir mal an die Allianz lehnt ab muss ich die Reinigung bezahlen oder nicht und eine Kaution gibt es bei Cambio nicht.
Kinder unter 7 sind aber gesetzlich nicht haftbar! Daher muß eine Versicherung auch nichts zahlen, weil das Kind ja auch nichts zahlen muß. Der Geschädigte bleibt also im Zweifelsfall auf dem Schaden sitzen