Was muss man schreiben damit die Haftpflicht-Versicherung einen Schaden übernimmt?

11 Antworten

Ganz einfach: Du rufst bei deiner Versicheurung an und erkundigst dich. Man wird dir dann auch die versicherungsspezifischen Abläufe erklären. Auf keinen Fall solltest du den Sachverhalt zu deinen gunsten schönen. Versicherungen sind mittlerweile sehr, sehr auf der Hut was soetwas angeht und die Aufklärungsquote ist realtiv hoch. Du würdest dich damit nämlich des Betruges strafbar machen.

damit wir mal realistisch bleiben und versicherungen suchen nicht immer damit sie etwas nicht zahlen das sind eher die ausnahmen, bzw. wenn schäden unklar sind oder die haftung unklar ist oder der liebe nette kunde vergessen hat seine rechnung pünktlich zu zahlen oder nicht alles wahrheitsgemäß beantwortet hat bei vertragsabschluß!

aber der schutz ist versichert, nach den gefahren und leistungen, siehe versicherungsschein!!! da braucht man nichts formulieren, weil das sind die meisten fälle wo dann nicht gezahlt wird, weil die kunden sich genau solche fälle ausdenken wie du es gerade machen willst...bleibt bei der wahrheit...und ein betreuer vor ort kann doch kommen. oder ist es ein direktversicherer?

Fordere bei deiner Versicherung ein Schadensformular an und fülle es wahrheitsgemäss aus. Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt wird die Versicherung auch zahlen.

Schreibe so wie der Schadensverlauf passiert ist. Wenn dein Sohn sich den Gegenstand von seinem Freund geliehen hat, dann ist das meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn er sich dagegen diesen Gegenstand einfach genommen hat und ihn beschädigt hat dann ist die Chance der Schadenzahlung durch die Versicherung größer. Letzt endlich bestimmen die Versicherungsbedingungen, ob gezahlt wird oder nicht. Haftpflichtversicherungen haben auch den Vorteil, dass sie einen Schaden abwehren. Will sagen, wenn der Vater deines Freundes Sohn im schlimmsten Fall vor Gericht ziehen sollte, dann vertritt deine Haftpflichtversicherung ohne Kosten dich vor Gericht.

Dein Sohn darf nicht in irgendeiner Weise als beauftragter Helfer den Schaden verursacht haben.

o.k. danke schön!