KFZ Zulassung EZ "Unbekannt" Vollabnahme 2015 Ausnahmegenehmigung, da keine Euro 5 Norm
Habe folgende Situation:
Habe ein KFZ (Ohne Papiere, laut KFZ Zulassungsstelle auch keine Daten "Einsehbar", das das Fahrzeug mal zugelassen war)
welches ich jetzt neu zulassen will.
Das Baujahr muss zwischen 1994 und 1996 liegen, da dieses Modell nur in dem Zeitraum gebaut worden ist.
Mein Tüv Prüfer will keine "Vollabnahme " machen, da der Wagen keine Euro 5 Norm besitzt...
Er gab mir jedoch den Tipp, das ich den Wagen mit "Kaufvertrag und entsprechenden EZ-Datum vorstellen" soll, dann würde er auch eine "entsprechende Vollabnahme" machen können... (Dann wäre die EZ ja "älter und nicht aus 2015, welches "Wünschenswert und Wertsteigernd wäre....)
Meine Frage Wunsch hierzu ist:
Wie, bzw. wo kann ich eine Vollabnahme auch ohne entsprechende Euro 5 Norm machen lassen?
(Für jede Genehmigung gibt es ja auch "Ausnahmegenehmigungen)
und:
Bis zu welchen EZ-Datum hätte der denn auch ohne "aktuelle" Euro 5 Norm angemeldet werden können?
Hintergrund:
Das Straßenverkehrsamt würde mir eine Tagesaktuelle EZ 2015 (Wertsteigernd) eintragen, da das Fahrzeug nicht belegbar zugelassen worden ist.
Für eure Mithilfe und Rückmeldung bin ich dankbar!
Grüße
Markus
5 Antworten
Um was für ein fahrzeug geht es denn genau ??? Hersteller und FIN / oder Fahrgestellnummer ermöglichen über den Hersteller die Historie des Fahrzeuges aufzurufen und diese Daten auch zumindest des ersten besitzers zu ermitteln. Auch über das KBA könnten Daten Abgerufen werden soweit man bereit ist für diese recherche etwas an Geld auszugeben.
Wenn das Fahrzeug von der Werkstatt Erstzugelassen wurde ist auch das hinterlegt und so nachweisbar.. Was anderes ist es wenn vor 1990 produziert wurde den deren Datensätze sind Herstellerabhängig meist schon vernichtet. Diese erfolgt bei einigen Herstellern bereits ca 20 Jahre nach produktionsdatum bzw einstellung des Models. Joachim
Eine "Vollabnahme" als Neufahrzeug geht nicht, (wegen EURO 5), heißt, Du kannst nur den Weg gehen, daß das Fahrzeug schon mal zugelassen gewesen sein muß.
Fahr mal zu einer DEKRA Stelle. Über die FIN (Fahrgestellnummer) können die abfragen, wann das Auto gebaut wurde. Über das Typenschild (da steht bei Bj 1996 eine ABE oder EG-Typgenehmigungsnummer drauf), läßt sich zudem ein Datenblatt erstellen. Das EZ Datum wird bei Fahrzeugen, bei denen es sich nicht mehr ermitteln läßt immer als der 01.07. nach Bau des Fahrzeuges angenommen.
Beispiel: Fz gebaut 11.03.1995 => EZ geschätz 01.07.1995 oder Fz gebaut 04.08.1995 => EZ geschätzt 01.07.1996.
Mit dem Datenblatt (kostet 82 EUR) und einer neuen HU (kostet 97 EUR) kannst Du das Fahrzeug dann zulassen.
Nur wenn es sich nicht um einen mit einer ABE oder EG-Typgenehmigung in den Verkehr gebrachten Fahrzeugtyp handelt, benötigst Du eine Vollabnahme.
Guß Tom
Du kannst ein Auto nicht ohne Papiere zulassen bzw TÜV bekommen.
Hast du denn überhaupt keine Nachweise ?
Das wird niemals funktionieren; EZ 2015 aber Modell wird seit 1996 nicht mehr gebaut. Zu dem FZ stehen sicher die Daten parat und damit ist dein Wunsch hinfällig. Mach wie der Prüfer dir rät, die grüne Umweltplakette wird nicht kommen.
Versuchs mal bei einem anderen Prüfcenter
?? ein Auto ohne gütligen KFZ Brief zulassen wie soll das gehen ?
Yeah genau so isses, daher ja auch die Vollabnahme!
Fahrzeug ist ja "Nachweislich" nicht geklaut.... (Laut Straßenverkehsamt keine Daten bekannt, daher auch keine Diebstahl Velrustnachfrage erforderlich, zummindest angeblich...)
Grüne Plakette ist mit "MInikat Nachrüstung möglich, da wird er Euro 2 eingestuft..
Nur Euro 5 schafft der nie... (Angeblich erforderlich,d a 2015 gültig, ich brauche also wenn einen de rmir den Wagen abnimmt wie er iss oder eine Ausnahmegenehmigung)
Ich glaub es auch erst alles wenn es "Vorbei" ist...
und genau dafür wird die Vollabnahme wohl gebraucht! Google hat die Antwort