die KFZ Versicherung läuft auf meine Freundin der Wagen ist aber auf mich zugelassen nun wollte ich ob man die Vers. umschreiben lassen kann bei ner trennunung?

6 Antworten

Hallo,

in Ergänzung der bereits gegebenen Antworten muss man darauf hinweisen, dass die (Ex-)Freundin den Vertrag nur regulär zum Jahresende/Versicherungsablauf kündigen kann.

Die Trennung vom Freund/Lebensgefährten löst KEIN Sonderkündigungsrecht aus.

Und so sehr man vielleicht auch nachvollziehen kann, dass sich jemand nach einer Trennung auch nicht mehr für das Auto vom Ex interessiert, so sehr muss dieser jemand dennoch den geschlossenen Vertrag einhalten - und somit auch noch ggf. die Beiträge bis zum Zeitpunkt einer Kündigung zahlen...

Erst mit Beendigung des einen Vertrages kann der Halter einen neuen Vertrag auf sich abschließen.

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Natürlich bestünde noch die Möglichkeit, dass Auto auf einen Dritten umzumelden und den Versicherungsvertrag dann aufgrund Wagniswegfalls zu beenden...)

Eine übertragung der Versicherung ist nicht möglich, aber ein neuabschluss durch dich. Die übertragung des SF Rabatt ist möglich, aber nur in der Höhe wie du hättest selbst erreichen können. Dazu muss deine Freundin aber bereit sein darauf zu verzichten und bestätigen das du die Zeit über das Kfz regelmäßig gefahren hast. Es können nur die tatsächlichen SF Jahre übertragen werden, sondereunstufungen verfallen. (zb. SF Vorteile für Neukunden oder Verzicht auf herabsetzen nach Unfall)

... kleine Anmerkung: Wie soll denn bitte ein Neuabschluß erfolgen können, wenn denn der bisherige Vertrag ungekündigt besteht und die Zulassung eine eVBÜ somit gar nicht annimmt?

... nein, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist das nicht möglich. Der VN muß zwingend kündigen und dann erst kann der Halter für einen Ersatz sorgen (eVNÜ ist erforderlich!). Viel Glück.

Wenn deine (Ex)Freundin dir die schadenfreien Jahre überträgt, ist das gegebenenfalls möglich.

Aber ohne ihr Einverständnis geht das nicht. Und die entsprechenden Jahre sind dann für sie weg.

Wenn deine (Ex)Freundin dir die schadenfreien Jahre überträgt, ...

...dazu müssen die 2 aber erst mal die richtige Gesellschaft finden, welche eine Rabattübertragung bei Freundschaften durchführen!

Die steht ihm bei jeder Gesellschaft zu. Es muss nur die Bestätigung des bisherigen VN vorliegen, das er das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat.

Dürfte kein Problem sein, Versicherungsmenschen kontaktieren. Online wird´s wahrscheinlicher schwieriger.