KFZ Versicherungsrobleme Auto An und Abmelden am Selben Tag?

8 Antworten

ja, es ist möglich und zwar im selben Arbeitsgang, eine EvB kannst du auch online bekommen, such also einen Kfz-Versicherungsrechner, bevor du zu viel an einen Vertreter zahlen musst

Network83 
Fragesteller
 09.05.2017, 21:04

Du meinst der Wagen ist ja auf meine Frau gemeldet denn einfach abmelden und Sie meldet ihn Im Gleichen zug wieder auuf Ihren namen an nur eben mit einer neuen EVB ?

educare  09.05.2017, 21:30
@Network83

ja, es geht dabei nur um wer die Steuer bezahlt, der Kfz-Brief ist KEIN Eigentumsnachweis, deine Frau kann mit deiner EvB den Wagen wieder anmelden

Die An- und Abmeldung ist natürlich möglich. Aber jeder neue Versicherer wird wissen wollen, wo das Fahrzeug vorher versichert war,

In der regel bekommst du dann eine neue eVB nur gen Vorkasse.

das gilt dann natürlich auch für deine Frau. schließlich ist sie ja wohl mit diesem unversicherten Fahrzeug unterwegs gewesen.

Auch wenn du auswärtig arbeitest, musst du natürlich dafür sorgen, dass deine Verbindlichkeiten pünktlich gezahlt werden.

Network83 
Fragesteller
 09.05.2017, 22:36

Ja das ist richtig.  Eine evb hat meine Frau gemacht.  Monatlich ging bei ihr auch ohne Probleme.  Aktuell ist Halter meine Frau und Versicherungsnehmer war ich.  Nun soll es aber so sein Halter meine Frau und Versicherungsnehmer auch sie. Deswegen die Frage ab und anmelden. Die evb ist für eine neuzulassung keine evbÜ 

Hallo,

auch für mich stellt es sich so dar, dass die "neue" Versicherung bzw. deren Mitarbeiter den Fall dem Grunde nach nicht verstanden hat.

Fakt ist, dass die "alte" Versicherung infolge Nichtzahlung rückwirkend ab Beginn vom Vertrag zurück getreten ist.

Das Fahrzeug nun von einem auf einen anderen Halter umzumelden, bringt hier nur wenig - im Gegenteil: die eventuell hiermit verbundenen Nachteile bzw. Schwierigkeiten heben die (vermeintlichen) Vorteile auf.

Was ist also zu tun? Nun, die Zulassungsstelle benötigt dringend einen neuen Versicherungsnachweis, da die erste Versicherung ja ihre eVB zurück gezogen hat.

Dieser Nachweis ist in Form einer sog. eVBÜ zu erbringen, die der neue Versicherer der Zuslassungstelle auf elektronischem Weg übermittelt.

Da hierfür ein Vertragsverhältnis Voraussetzung ist, sollte schnellstens ein entsprechender Versicherungsantrag bei einer neuen Versicherung gestellt werden, damit umgehend die Police erstellt werden kann. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die neue Versicherung standardmäßig nun den Versicherungsbeitrag im Voraus haben möchte. Auch hier ist Eile geboten.

Achtung: wie bei einer Ummeldung besteht auch hier i.a.R. keine Möglichkeit einer rückwirkenden Eindeckung. Das heisst, dass der neue Versicherer seine eVBÜ höchstwahrscheinlich erst mit dem Datum der Erfüllung der o.g. Voraussetzungen versendet. (Jedoch geben sich viele Zulassungen damit zufrieden und verzichten - neben den bereits fälligen Gebühren - auf weitere Schritte.)

Eines ist noch wichtig: Um an Deine Schadenfreiheitsrabatte zu kommen, muss der Zahlungsrückstand bei der alten Gesellschaft - Kündigung hin oder her - ausgeglichen werden. Erfolgt dies nicht, gibt´s mit der neuen Versicherung gleich das nächste Problem, weil die SFR dann nicht übernommen werden können.

Man kann hier nur empfehlen, sich einen Vermittler zu suchen, der sich mit der Materie auskennt und WIRKLICH unterstützen kann - und nicht irgendwelche Pseudotipps gibt, die in der Sache nicht besonders weiterhelfen.

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Wenn auch noch der Halter dieselbe Person wie zuvor bleiben soll, bringt das An- und Abmelden schon einmal gar nichts.)

Network83 
Fragesteller
 10.05.2017, 10:10

Genau so sehe ich es auch ich habe auch gerade bei der Stelle angerufen die die Ordnungsverfügung ausgestellt hat Sie haben mir 2 Optionen gegeben das ich auch weiter fahren kann das eine ist ich muss eine versicherung finden die eine evbÜ sendet aber das dauert auch bis zu 24 Stunden. Oder eben eine Versicherung mit einer normalen EVB wo ich aber dann auch gebühren habe. 

Das Heisst ich müsste den Wagen Abmelden kosten 8 Euro dann eine Wiederzulassung machen das kostet mich 14,50€ und dann noch die Ordnungswiedrigkeitsgebür in höhe von ca. 53 Zahlen dann wäre es auch vom Tisch. Eine Normale EVB nummer habe für eine erstzulassung oder ist es für eine Wiederzulassung was anderes ? das man da auch eine andere evb braucht

Loroth  10.05.2017, 10:17
@Network83

Sofern es beim gleichen Halter bleibt, dürfte die normale eVB unbrauchbar sein. Es handelt sich dann weder um eine Neuan- noch um eine Ummeldung - und nur dies wäre mit einer eVB machbar...

Die Owi ist von dieser Frage unabhängig zu betrachten: sie kommt in JEDEM Fall in Betracht - auch bei der Variante mit der eVBÜ.

Ich habe mit einer Versicherung Telefoniert und die meinten da der Wagen auf meine Frau Angemeldet ist

Und weshalb hat deine Frau die Beiträge nicht bezahlt?

Network83 
Fragesteller
 10.05.2017, 03:50

Ich hatte kein Online Banking und Sie macht meine Post nicht auf habe mich nun für das online Banking freigegeben deswegen ist das eben Passiert. Nun müssen wir schauen wie wir das am klären eine neue EVB Haben wir bereits aber das ist eben nur für eine neuanmeldung

Eure neue Versicherung sieht nicht durch.

Wenn der Halter gleich bleibt, dann kann man doch die Versicherungsgesellschaft nicht mitten im Vertragsjahr wechseln.

Das geht nur, wenn der Halter wechselt.

Außerdem ist der Beitrag ein Jahresbeitrag. Der wird mit Kündigung fällig. Du zahlst also anschließend 2 mal deine Autoversicherung.

Ruf deine alte Versicherung an und erkläre den Sachverhalt. Dann bezahlst du deine Beiträge und die alte Versicherung versendet eine andere EVB an die Zulassungsstelle.


Network83 
Fragesteller
 09.05.2017, 22:25

Haben da angerufen die stellen sich krum die haben die Versicherung zum 21.02 gekündigt Also haben den kompletten Vertrag von Anfang an gekündigt. Ich war auf Montage und Kamm erst gestern wieder war 3 Monate im Ausland deswegen konnte ich nicht reagieren